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03.05.2010 - dvb-Presseservice

Auch Minijobber können Riestern!

Riestersparen ist die beliebsteste Form der Altersvorsorge. Dieser Fakt liegt unter anderem in der enormen Flexibilität und Produktvielfalt dieses Durchführungswegs begründet.

Die wohl häufigste Variante sind Rentenversicherungen, gefolgt von den von Banken und Sparkassen angebotenen Sparplänen mit Riesterförderung. Und auch bei der Immobilienfinanzierung können Riesterprodukte eingesetzt werden.

Die Sache hat aber auch einen Haken: Da nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den Genuss der unmittelbaren Förderung kommen, sind Minijobber per se ausgeschlossen. Doch hier hilft ein kleiner Trick: Durch eine freiwillige Aufstockung der vom Arbeitgeber abgeführten Rentenversicherungsbeiträge von 15% auf 19,9% werden auch Minijobber unmittelbar förderfähig und können ein Riesterprodukt ihrer Wahl abschließen. So können auch  diese von den umfangreichen staatlichen Förderungen profitieren.

Die 4,9% Aufstockung entsprechen bei einem 400.- Euro Minijob lediglich 19,60 EUR monatlich.   Die Aufstockung als solche bringt aber auch noch zusätzliche Vorteile mit sich. Denn ohne Aufstockung sind die RV-Beiträge des Arbeitgebers sinnlos verloren, führen praktisch zu keiner Erhöhung des gesetzlichen Rentenansprüche. Nach Aufstockung erwirbt der Minijobber jedoch mit den vollen 19,9 % (entspricht 79,60 Euro Beitrag) Ansprüche aus der ges. Rentenversicherung, sprich: er bekommt später eine höhere Rente.

Der Aufstockungs-Trick zahlt sich also aus. Eine höhere gesetzliche Rente und die Erlaubnis zum Riestern!   Die genauen Hintergründe und ein ebenso einfaches wie ausgefeiltes Beratungsmodul zum Thema finden Sie in der aktuellen Version des Beraterplatz.7 der Intelligent Solution Services AG. Die Software kann kostenfrei von www.beraterplatz.de heruntergeladen werden und das Beratungsmodul "Minijob-Rechner" für 30 Tage ausprobiert werden.






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