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18.05.2006 - dvb-Presseservice

Auch die häusliche Pflege ist versichert

Wer einen Verwandten, Freund oder Nachbarn zu Hause pflegt, der nimmt eine wichtige gesellschaftliche und nicht immer einfache Aufgabe wahr. Deshalb ist auch die häusliche Pflege bei einem Unfall gesetzlich versichert. Darauf weist der Bundesverband der Unfallkassen in München (BUK) aus Anlass des Tages der Krankenpflege am 12. Mai hin. Für die häuslichen Pflegepersonen ist der Versicherungsschutz dabei beitragsfrei. Die Kosten übernehmen die Gemeinden.

Voraussetzung ist, dass die gepflegte Person als pflegebedürftig im Sinne des § 14 des Sozialgesetzbuches XI anerkannt ist. Dazu muss sie auf Dauer (mindestens sechs Monate) und in höherem Maß einer Hilfe bedürfen. Die Pflegeperson darf über das gesetzliche Pflegegeld hinaus keine finanzielle Zuwendung erhalten. Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung stattfinden. Das kann der Haushalt des Pflegebedürftigen, der Pflegeperson oder auch der Haushalt einer dritten Person sein.

Versichert ist die Pflegetätigkeit selbst, also zum Beispiel das Waschen des Pflegebedürftigen, das Essenkochen oder die Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen. Allerdings gilt das nur dann, wenn die Tätigkeit überwiegend dem Pflegebedürftigen zugute kommt und nicht zum Beispiel der ganzen Familie, wie das etwa beim Einkaufen der Fall sein könnte. Auch Unfälle auf dem Weg zur oder von der Pflegetätigkeit sowie Berufskrankheiten (z.B. Infektionskrankheiten, Hauterkrankungen) sind versichert.

Ein Unfall muss innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Beim Arztbesuch sollte man sofort darauf hinweisen, dass sich der Unfall bei der Pflege ereignet hat. Dann ist es nicht notwendig, die Krankenversicherungskarte vorzulegen und auch die Praxisgebühr von 10 Euro entfällt.
Im Falle eines Unfalls sorgt die gesetzliche Unfallversicherung für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. In schweren Fällen zahlt sie auch eine Rente. Zuständig ist derjenige Unfallversicherungsträger, in dessen Bereich der Ort der Pflegetätigkeit liegt (Adressen unter www.unfallkassen.de).

Der BUK ist der Dachverband der Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen. Neben den häuslichen Pflegepersonen sind bei ihnen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, der Deutschen Bahn, der Post und Telekom sowie Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studierende bei Unfällen gesetzlich versichert. Mit Informationen, Maßnahmen und Projekten unterstützen sie außerdem die Prävention von Unfällen in der Schule, bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin. Auch zur häuslichen Pflege geben sie mehrere Informationsschriften heraus, die beim jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger bestellt werden können (Faltblattreihe „Sicheres Arbeiten in der häuslichen Pflege“ 1 bis 4 – Bestell-Nr. GUV-I 8514 bis GUV-I 8517).



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Roswitha Breuer-Asomaning
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