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24.05.2007 - dvb-Presseservice

Auf Beratung keinesfalls verzichten

Jetzt ist neues Vermittlergesetz in Kraft / Verbraucher müssen auf Einhaltung bestehen

Mit Inkrafttreten des Versicherungsvermittlergesetzes sind die Zeiten der schnellen Versicherungsgeschäfte für Nebenberufler und Feierabendvermittler vorbei. Wer jetzt Versicherungen vermitteln will, muss seine Sachkunde nachweisen, eine Berufshaftpflichtversicherung haben und bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer registriert sein. „Gewinner des neuen Gesetzes sind die Verbraucher“, stellt Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV), fest: „Allerdings müssen diese auf ihre neuen Rechte bestehen.“

Eines der Kernstücke des seit dem 22. Mai 2007 geltenden Versicherungsvermittlergesetzes ist die Pflicht zur Beratung und deren Dokumentation. Allerdings kann der Versicherungskunde auf diese Beratungspflicht auch ausdrücklich verzichten. „Vorsicht“, warnt Rudnik mit allem Nachdruck: „Wer sich zum Verzicht bewegen oder hinreißen lässt, schadet sich selbst.“

Denn die Dokumentation zur Beratung, die alle wesentlichen Vereinbarungen und Absprachen weitgehend wortgetreu enthält, kann später im Zweifel bei der Durchsetzung von Ansprüchen Beweischarakter haben. Verbraucher sollten darauf achten, dass der Beratungsbericht nicht oberflächlich als Abhak-Formular abgewickelt wird.

Doch schon zuvor beim ersten Kontakt mit dem Vermittler sollte der Kunde auf der Hut sein, rät Rudnik und erläutert drei Punkte, die Verbraucher vor Ärger bewahren können:

1. Fordern Sie die „Große Visitenkarte“ des Vermittlers: Das neue Gesetz sieht vor, dass Vermittler beim ersten Kontakt über Namen, Firma, Geschäftsanschrift, Status, Anschrift des Registers, Registernummer und über Beschwerdemöglichkeiten schriftlich informieren müssen.

2. Verzichten Sie keinesfalls auf Ihren Beratungsanspruch: Mit der Richtlinie wird Beratung Pflicht. Dazu gehört die Dokumentationspflicht. Der Vermittler hat den Inhalt der Beratung, abgegebene Empfehlungen sowie die Gründe dafür zu dokumentieren. Dieses Papier muss er unterschreiben und Ihnen aushändigen. Zwar könnten Sie als Kunde durch eine schriftliche Erklärung auf Beratung verzichten. Aber das wäre im Zweifel ein schwerer Fehler: Denn die Unterlagen sind für Sie ein wertvoller Beweis zur Durchsetzung Ihrer Interessen.

3. Über den Vermittler können Sie auch bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) durch Einsehen in das Register mehr erfahren.



Frau Lilo Blunck
E-Mail: lblunck@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
Rönkrei 28
22399 Hamburg
www.bundderversicherten.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Auf-Beratung-keinesfalls-verzichten-ps_4782.html