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13.10.2006 - dvb-Presseservice

Auf Saisonkennzeichen achten

Cabrio- und Motorradfahrer, die sich für ein Saisonkennzeichen entschieden haben, sollten die Ablauffrist unbedingt im Auge behalten, rät die uniVersa Versicherung. Die genaue Gültigkeitsdauer steht am rechten Rand des Saisonkennzeichens. Es zählen immer die vollen Monate. 04/10 bedeutet beispielsweise vom 1. April bis 31. Oktober. Außerhalb des Saisonzeitraums gilt das Fahrzeug automatisch als abgemeldet und die Versicherung ruht beitragsfrei. Es darf dann weder gefahren, noch auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen. Kommt es zu einem Unfall, ist der Ärger noch größer. Im Kaskobereich gibt es für den eigenen Schaden keinen Cent. Wurde jemand anderes geschädigt, haftet der Fahrzeughalter mit seinem Einkommen und Vermögen für den entstandenen Schaden.



Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
Tel.: +49 0911 5307-1698
Fax: +49 0911 5307-1676
E-Mail: taschner@uniVersa.de

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