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13.04.2006 - dvb-Presseservice

Auf Steuervorteil achten

Wer eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung vor 2005 abgeschlossen hat kann sich freuen. Die komplette Auszahlung bleibt steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat. Doch Achtung: Werden wichtige Vertragsbestandteile geändert, zum Beispiel die Laufzeit, der Beitrag oder die Versicherungssumme erhöht, wird das wie ein Neuabschluss bewertet und der Steuervorteil geht verloren, urteilt der Bundesfinanzhof (AZ VIII R 71/04). Anders kann das sein, wenn im Vertrag schon die Möglichkeit einer späteren Änderung vorgesehen war. So zum Beispiel die Wahl eines flexiblen Auszahlungstermins oder die dynamische Erhöhung des Beitrages. Altverträge sollten nach Angaben der uniVersa Lebensversicherung a.G. beibehalten und nicht vorzeitig gekündigt werden. Hierfür sprechen mehrere Gründe: Die Kosten wurden bereits bezahlt, je nach Jahr des Abschlusses werden bis zu vier Prozent Garantiezinsen gutgeschrieben und sollte die Senkung des Sparerfreibetrages auf 750 Euro ab 2007 kommen, sorgt die Steuerfreiheit des Altvertrages bei einer Nachsteuerbetrachtung für einen echten Renditeturbo.



Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
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