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14.12.2006 - dvb-Presseservice

Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen verlängert

Die Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen wurde um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2011 verlängert. Die gesetzliche Änderung wurde jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet.

Ursprünglich war die Aufbewahrungspflicht für DDR-Lohnunterlagen bis 31. Dezember 2006 befristet worden. Nach diesem Zeitpunkt hätten die Unterlagen vernichtet werden dürfen. Bei einer Vielzahl von Arbeitnehmern, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt haben, hätte dann das Rentenversicherungskonto ggf. nicht mehr vollständig geklärt werden können. Dieses hätte zu Lücken in den Rentenversicherungsbiografien und damit zu geringeren Rentenansprüchen führen können.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund bittet alle Versicherten, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt und noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, diese nun umgehend zu beantragen.

Die notwendigen Antragsunterlagen für eine Kontenklärung können im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de heruntergeladen werden. Bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind die Antragsunterlagen ebenfalls erhältlich. Diese helfen auch beim Ausfüllen der Unterlagen.



Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Herr Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030/865-89174
Fax: 030/865-89425
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
Deutschland
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de