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29.09.2008 - dvb-Presseservice

Ausbau der Kinderförderung: Private Träger bundesweit beteiligen!

bpa pocht auf Gleichbehandlung für mehr Qualitätswettwerb

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt das heute im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedete Kinderförderungsgesetz (KiföG). „Der Ausbau der Kinderbetreuung ist ein Meilenstein sowohl hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch der Kinderfrühförderung in Deutschland“, so bpa-Präsident Bernd Meurer. Des Weiteren begrüßt der bpa, dass dem bundesweit wachsenden Bedarf an Kinderbetreuung ausdrücklich auch durch das Engagement privater Einrichtungen Rechnung getragen werden soll. „Dass die damit verbundene Förderung der Einrichtungen in das Ermessen einzelner Länder gestellt werden soll, ist für uns jedoch nicht nachvollziehbar“, so Meurer.  

Nachdem die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP ihre Positionen im Gesetzgebungsverfahren nicht vollständig durchsetzen konnten, bleibt es den Ländern überlassen, ob die privat-gewerblichen Anbieter wie die der Freien Wohlfahrtspflege behandelt und gleichermaßen unterstützt, sprich staatlich gefördert, werden. Hier pocht der bpa auf eine Gleichbehandlung mit dem Ziel eines verstärkten Qualitätswettbewerbs.

Bernd Meurer: „In den zahlreichen Anhörungen und Expertenbefragungen zum Gesetzgebungsverfahren ist deutlich geworden: Private Anbieter stellen – wie im Bereich der Altenhilfe auch in der Jugendhilfe – ihre qualitativ hochwertige Fachlichkeit und Leistungsfähigkeit bereits Tag für Tag unter Beweis. Trotzdem wurden in der öffentlichen Debatte über die Gleichbehandlung privater Anbieter immer wieder längst überlebt geglaubte Vorurteile bemüht, die zu einer  Verbesserung der Situation der betreuten Menschen nicht haben beitragen können.“ 

Das wichtigste Ziel des Kinderförderungsgesetzes ist es, bis zum Jahr 2013 für 35 Prozent der Kinder unter 3 Jahren einen Betreuungsplatz zu schaffen, einen Rechtsanspruch zu verankern und das Betreuungsgeld einzuführen. „Damit wir dieses Ziel gemeinsam erreichen können, wird sich der bpa weiterhin dafür einsetzen, die Gleichbehandlung von privaten Einrichtungsträgern auch im Bereich der Jugendhilfe durchzusetzen“, so Meurer abschließend. 




Herr Herbert Mauel
Geschäftsführung
Tel.: (030) 30 87 88 60
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bpa - Bundesverband
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