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18.06.2010 - dvb-Presseservice

Ausbildungsplatzsuche: Meldung bei der Arbeitsagentur bringt Vorteil für die Rente

Schulabgänger, die nicht nahtlos in eine Lehrstelle wechseln, sollten sich bei der Arbeitsagentur melden. Dann kann die Zwischenzeit als Ausbildungsplatzsuche in das Rentenversicherungskonto aufgenommen werden. Das kann später einmal bares Geld bringen, rät die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.

Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit kann die Zeit der Aus-bildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dafür müssen die Schulabgänger mindestens 17 Jahre alt sein und sich bei der Agentur für Arbeit für wenigstens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende melden.



Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de

Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de