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25.09.2009 - dvb-Presseservice

Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte an Patienten derzeit nutzlos: Karte gilt noch nicht als Versicherungsnachweis

„Dass Krankenkassen jetzt schon die ersten elektronischen Gesundheitskarten an Versicherte ausgeben wollen, bringt nichts. Da entstehen vielmehr zusätzliche Schwierigkeiten in den Praxen, denn die Karte gilt vorläufig noch gar nicht als Versicherungsnachweis.“ Mit diesen Worten kommentierte der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Günther E. Buchholz, die Ankündigung von Krankenkassenseite, ab 1. Oktober 2009 die ersten eGKs an ihre Versicherten in der Region Nordrhein auszugeben.

Viele Praxen in Nordrhein, so Buchholz weiter, verfügten noch gar nicht über die neuen Kartenlesegeräte, die für das Auslesen der Versichertendaten von der eGK nötig sind. „Die Frist für die Ausstattung der Zahnarztpraxen läuft noch bis Ende Oktober. Ein Stichtag, ab dem die Karte als Versicherungsnachweis in den Praxen vorgelegt werden darf, ist noch gar nicht festgelegt. Wenn schon Anfang Oktober die ersten Versicherten mit der eGK bei Zahnärzten auftauchen, wird das nur für Durcheinander sorgen.“

Für Buchholz ist  die Ankündigung der übereilten Kartenausgabe deshalb vor allem ein Versuch, den Fortgang des eGK-Projektes im Endspurt des Bundestagswahlkampfs übers Knie zu brechen: „Offensichtlich reagieren Kassen da auch auf den Druck der Gesundheitspolitik, die auf Gedeih und Verderb noch vor dem Wahltag eine Erfolgsmeldung haben will.“



Reiner
Herr Dr. Rainer Kern
Leiter KZBV Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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