Ausgleichszahlung zum Versorgungsausgleich einer bAV als vorweggenommene Werbungskosten

Ausgleichzahlungen zur Abfindung eines Versorgungsausgleichsanspruchs an den geschiedenen Ehegatten wegen des Bestehens einer Anwartschaft auf bAV sind mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Zusammenhang stehende Werbungskosten.

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