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21.10.2008 - dvb-Presseservice

Auskünfte aus dem Bundeszentralregister künftig elektronisch – erster Schritt ist somit von der Bundesregierung getan

Der AW und das experten-Netzwek freuen sich über den Beschluss des Bundeskabinetts, dass Auskünfte aus dem Bundeszentralregister ab dem 01.01.2009 elektronisch beantragt werden können.

Jedoch gibt es einen Wehmutstropfen: Leider muss der Antragsteller seinen Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses weiterhin bei der Meldebehörde stellen. Danach werden die Daten jedoch elektronisch an das Zentralregister weitergeleitet. Zwischen Antragstellung und Versendung des Führungszeugnisses durch das Zentralregister soll in Zukunft nur noch ein Arbeitstag liegen.

„Wir freuen uns über diesen ersten Schritt in Richtung effizientere Beantragung“, bestätigen beide Initiatoren nach der zügigen Vorgehensweise im Bundeskabinett. „Wir werden weiter unser Ziel verfolgen, dass zukünftig Registerauskünfte online gestellt werden können. Vorschläge für eine sichere Verfahrensweise wurden von uns bereits im Juli 2008 im Bundesjustizministerium vorgestellt und sind auf positive Resonanz gestoßen“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher und Herbert Winterling, Geschäftsführer experten-Netzwerk GmbH.

Der AfW und das experten-Netzwerk haben im Juli 2008 gemeinsam 2.500 Unterschriften im Bundesjustizministerium übergeben.

Bislang konnten Auskünfte aus dem Bundeszentralregister nur in Papierform beantragt werden. Durch den Erlass der neuen Verwaltungsvorschrift werden keine neuen Daten erhoben, sondern lediglich bereits vorhandene Daten statt in Papierform elektronisch verarbeitet.

Die Verwaltungsvorschrift soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates.  



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