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04.09.2006 - dvb-Presseservice

Auslands-Urlaub auch für Arbeitslose

ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) grundsätzlich im Ausland Urlaub machen dürfen. In einem konkreten Fall wollte die Arbeitsagentur einem Arbeitslosen das ALG II für die Zeit seines einmonatigen Türkei-Aufenthalts streichen. Die Begründung der Behörde: Bei vier Wochen Auslandsaufenthalt müsse angezweifelt werden, ob der Lebensmittelpunkt noch in Deutschland sei. Der betroffene Arbeitslose wehrte sich gegen diese Vermutung und bekam richterliche Unterstützung. Vier Wochen Türkei seien keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes. Zu keinem Zeitpunkt sei der gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland aufgegeben worden. Zudem habe der Hilfsempfänger die Urlaubsreise langfristig angekündigt und an seiner Rückkehr nach Deutschland keinen Zweifel gelassen. Ein gewöhnlicher Aufenthalt werde nicht durch einen absehbaren vorübergehenden und überschaubaren Aufenthalt im Ausland unterbrochen. Da auch die Eingliederung des Klägers in den Arbeitsmarkt durch den Türkei-Aufenthalt nicht gefährdet oder unverhältnismäßig erschwert wurde, gab es keinen Grund, die Leistungen für diesen Zeitraum einzustellen (SG Bayreuth, AZ: 5 AS 608/05).



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