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Auslandsjahr nicht ohne Krankenversicherung!

Ein paar Semester im Ausland studieren oder als Au pair in einer Gastfamilie arbeiten: Wenn es im Sommer losgehen soll, müssen jetzt noch ein paar wichtige Dinge geklärt werden. Etwa, wie man als Student oder Au pair im Ausland krankenversichert ist. Fragen an Benno Schmeing von der ERGO Versicherungsgruppe.

Kann ich mit meiner Versichertenkarte von der gesetzlichen Krankenkasse auch im Gastland zum Arzt gehen?

In den allermeisten europäischen Ländern können Sie das. Allerdings müssen Sie die Rechnung oft erst einmal selbst bezahlen, und die deutsche Krankenkasse erstattet die Kosten nur bis zu bestimmten Höchstsätzen. Da kann es schnell passieren, dass man auf einem Teil der Rechnung sitzen bleibt. In Ländern außerhalb Europas, also etwa den USA, Japan oder Kanada, hilft die Krankenkassenkarte überhaupt nicht weiter. Hier muss man auf jeden Fall eine zusätzliche Versicherung abschließen.

Also eine private Auslandsreisekrankenversicherung wie für den Urlaub auch?

Ja, aber Sie müssen unbedingt auf die Laufzeiten achten. Die gängigen Versicherungen für den Urlaub gelten meist nur, wenn der Auslandsaufenthalt höchstens sechs Wochen dauert. Studenten oder Au pairs brauchen aber eine Versicherung, die das ganze Jahr im Ausland abdeckt. Diese Versicherungen beinhalten dann alle medizinisch notwendigen Leistungen – inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Das ist wichtig, wenn Sie in einem Land studieren, dessen Gesundheitssystem nicht so gut ist wie das deutsche.

Brauche ich die Auslandsreiseversicherung auch als Privatversicherter?

Sie müssen nachsehen, ob Ihr bestehender Vertrag auch im Gastland gilt. EU-weit gelten alle privaten Krankenversicherungstarife unbegrenzt, bei der Reise in ein europäisches Gastland müssen Sie also eigentlich nichts tun. Für das außereuropäische Ausland besteht in der Regel nur ein zeitlich befristeter Versicherungsschutz, hier ist man mit einer zusätzlichen Auslandsreiseversicherung in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Soll ich mich vielleicht direkt im Ausland versichern?

Meistens ist es einfacher, vor der Abreise bei einer deutschen Privatversicherung eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Das geht aber nur, wenn Sie während des Auslandsaufenthalts Ihren deutschen Wohnsitz behalten. Verlegen Sie den Wohnsitz, dann müssen Sie sich in der Regel im Gastland versichern. Achten Sie dann darauf, ob die neue Versicherung auch für die Besuche zuhause in Deutschland gilt.

Was mache ich eigentlich mit der Versicherung zuhause?

In der Regel läuft die Versicherung in Deutschland einfach weiter. Privatversicherte haben in bestimmten Fällen die Möglichkeit, ihre Versicherung „einzufrieren“ und nur einen minimalen Beitrag zu zahlen, solange sie im Ausland sind. Nach der Rückkehr endet diese Anwartschaft und der Vertrag kann zu den ursprünglichen Konditionen wieder aufleben.
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Auslandsjahr-nicht-ohne-Krankenversicherung-ps_14074.html