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28.05.2008 - dvb-Presseservice

Auslandsunfall: Künftig Klage in Deutschland möglich

Zentralruf der Autoversicherer gibt Auskunft zur Schadenregulierung

Die Sommerferien sind nicht mehr fern und viele Deutsche werden auch dieses Jahr wieder mit dem eigenen Auto reisen. Neben den deutschen Reisezielen stehen die Nachbarländer zur Auswahl. Doch was tun, wenn’s auf der Urlaubsreise kracht? Bei einem Unfall im Ausland dürfen Autofahrer nach einer neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs jetzt auch an ihrem Heimatort gegen die Versicherung des Unfallgegners klagen. Doch bevor es zu einer Klage kommt, hilft der Zentralruf der Autoversicherer bei der Schadenregulierung unter 0180-25026 (pro Anruf 6 Cent aus dem dt. Festnetz). Jeder Versicherer in Europa hat in jedem EU-Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Frankreich Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der französischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer. Ist die ausländische Versicherung bekannt, stellen die Mitarbeiter des Zentralrufs den Kontakt zum Beauftragten der ausländischen Versicherung her. Ist die ausländische Versicherung nicht bekannt, werden das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, der Unfalltag und das Unfallland benötigt, um den Beauftragten der ausländischen Versicherung zu ermitteln.

Auslandsunfall von zu Hause regulieren

Den Geschädigten wird empfohlen, die Schadenregulierung nach dem Urlaub von zu Hause einzuleiten und den zuständigen Regulierungsbeauftragten zu informieren. Birgit Luge-Ehrhardt von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) rät: „Wichtig ist es, den Unfall präzise aufzuzeichnen und im Bild festzuhalten. Dabei ist der Europäische Unfallbericht hilfreich, der in mehreren Sprachen die unkomplizierte Protokollierung des Unfalls gewährleistet. Den Europäischen Unfallbericht erhalten Sie kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung oder über unsere Website http://www.gdv-dl.de/infocenter.html.“ Auf der Grünen Versicherungskarte sind wichtige Daten zum Versicherungsschutz notiert, die im Europäischen Unfallbericht nicht fehlen dürfen. „Deshalb gehört die Grüne Versicherungskarte bei Auslandsreisen unbedingt ins Reisegepäck, auch wenn sie nicht mehr in allen Ländern vorgeschrieben ist. Auch die Grüne Versicherungskarte können Sie kostenlos bei Ihrer Versicherung anfordern“, erklärt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Sind alle Versicherungsdaten und der Unfallhergang im Europäischen Unfallbericht erfasst, wird dieser von den Beteiligten unterschrieben. Wichtig: Ihre Unterschrift hat keine nachteiligen Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz und gilt auch nicht als Schuldanerkenntnis. Sobald die Schadenmeldung erfolgt ist, hat die ausländische Versicherung drei Monate Zeit, sich bei dem Geschädigten zu melden und ihm mitzuteilen, wie der Fall weiter bearbeitet wird. Die Schadenregulierung selbst kann jedoch länger dauern. Reagiert die Versicherung innerhalb der Frist nicht oder nicht angemessen, kann die nationale Entschädigungsstelle informiert wenden. In Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe mit Sitz in Berlin.

Tipps rund um den Sommerurlaub mit dem Auto

·         Europäischer Unfallbericht: Die standardisierte Form vereinfacht  die Aufnahme eines Unfalls im In- und Ausland. Kostenlose Bestellung unter http://www.gdv-dl.de/infocenter.html.

 

·         Grüne Karte: Sie ist zwar nicht mehr in allen europäischen Ländern zwingend notwendig, eine Mitnahme ist aber sinnvoll. Auf ihr sind alle wichtigen Daten zum Versicherungsschutz notiert. Oftmals  erleichtert sie die Schadenabwicklung.

 

·         Neue Verordnung für Kindersitze: Ab April 2008 dürfen nur noch Kindersitze mit der neuen Euro-Prüfnorm mitgeführt werden. Alle anderen müssen ausgetauscht werden, sofern sie nicht den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Grundsätzlich gilt: Laut Gesetz dürfen Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, nur mit einem Kindersitz im Auto mitfahren.

 

·         Dachträger & Co: Bei Gepäck, das außerhalb des Autos transportiert wird, muss darauf geachtet werden, dass die Halterungen mit dem Auto fest verbunden sind. In der Regel sind Dachträger für Fahrrad & Co. ohne Beitragszuschlag mitversichert. Um ganz sicher zu sein, ist es sinnvoll, in den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) nachzuschauen.

 

·         Internet-Tipp: Weitere Informationen rund um die Schadenregulierung gibt es unter www.zentralruf.de, www.versicherung-und-verkehr.de und www.verkehrsopferhilfe.de.

 

·         Broschüre „Autounfall, was tun?“: Bestellung kostenlos unter http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/24.

 

 

 

Über die Services der Autoversicherer:

Der Zentralruf der Autoversicherer ist ein seit über 35 Jahren bewährter Service, der von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) im Auftrag der Autoversicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) organisiert wird. Neben dem Zentralruf der Autoversicherer betreut die GDV DL auch die Notrufsäulen an den deutschen Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sowie die kostenlose, mobile Notrufnummer 0800 NOTFON D (0800 - 668366 3) – ein Angebot, über das alle Handy-Notrufe in Deutschland gebührenfrei geortet werden können. Weitere Informationen unter www.zentralruf.de und www.notfon-d.de sowie www.versicherung-und-verkehr.de

 

Digitales Bildmaterial: http://www.gdv-dl.de/ausland.html

 

Hill & Knowlton Communications GmbH im Auftrag der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG
Alexandra Haberstroh
Quartier 207, Friedrichstr. 76
10117 Berlin
Deutschland
www.hillandknowlton.de

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