Auslegungsfragen zum Investmentsteuergesetz

Das BMF hat zur Auslegung des § 1 Abs. 1b Nr. 3 InvStG umfangreich Stellung genommen. Dabei geht es auf Wertpapiergeschäfte, Unternehmensbeteiligungen und Immobilienanlagen ein.

Haufe aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen