Ausschreibungen von Krankenkassen auf dem Prüfstand
EUROFORUM-Konferenz: "Ausschreibungen der Krankenkassen" 29. und 30. Januar 2008, Düsseldorf
Sulzbach(Ts.)/Düsseldorf, November 2007. Im Verfahren um die
AOK-Rabattverträge für Arzneimittel hat die zweite Vergabekammer des
Bundes am Freitag den Zuschlag für einige der ausgeschriebenen Verträge
untersagt. In verschiedener Hinsicht sei bei der Ausschreibung gegen
das Vergaberecht verstoßen worden, so die Begründung. Die Kammer
entschied, dass Arzneimittel-Rabattverträge gesetzlicher Krankenkassen
zu öffentlichen Aufträgen zählen und somit beim Abschluss von
Rabattverträgen unter anderem das Kartellvergaberecht zu beachten sei.
Die AOK kann innerhalb der nächsten zwei Wochen Beschwerde beim
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einlegen. (dpa, 16.11.2007)
"Die
Entscheidung hat unmissverständlich klar gemacht, dass
Rabattvereinbarungen nach dem EU-/GWB-Vergaberecht ausgeschrieben
werden müssen", so Dr. Marc Gabriel, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
und Vergaberechtsexperte, gegenüber dem Konferenzveranstalter
EUROFORUM. "Doch anstatt die nunmehr klar beantwortete Frage nach dem
"Ob" eines Vergabeverfahrens dem Oberlandesgericht Düsseldorf im
Beschwerdeweg vorzulegen, sollten sich die Kassen jetzt auf die Frage
konzentrieren, wie Rabattvereinbarungen und sonstige Beschaffungen
gesetzlicher Krankenkassen künftig in Übereinstimmung mit sämtlichen
Vorgaben des Vergaberechts förmlich ausgeschrieben werden können."
Auf
der EUROFORUM-Konferenz "Ausschreibungen der Krankenkassen" (29. und
30. Januar 2008, Düsseldorf) wird Gabriel einen Überblick über die
aktuelle Rechtslage und Rechtsfolgen fehlerhafter Vergabeverfahren
geben. Am Beispiel von Rabattverträgen, Hilfsmitteln und integrierten
Versorgungsanträgen erläutert er die vergaberechtlichen Vorgaben. 16
weitere Experten aus dem Gesundheitswesen äußern sich auf der
EUROFORUM-Konferenz über die neuen Anforderungen an Ausschreibungen in
unterschiedlichen Versorgungsbereichen. Dabei klären sie auch die
Frage, wie Ausschreibungen im Detail vergaberechtskonform und
betriebswirtschaftlich effizient gestaltet werden.
Dr.
Karl-Heinz Mühlhausen, Rechtsexperte beim AOK-Bundesverband,
bezweifelt, dass die Entscheidung der Vergabekammer Bund die
sozialrechtlichen Besonderheiten ausreichend berücksichtigt. "Nach
Paragraph 130a des Sozialgesetzbuches fünf hätte eindeutig ein
Sozialgericht über die Streitigkeit entscheiden müssen", sagte er im
Gespräch gegenüber EUROFORUM. Es sei unwahrscheinlich, dass diese Form
der rechtlichen Nachprüfung von Rabattvertragsabschlüssen künftig
Bestand haben könne. Auf der Konferenz beleuchtet er die Zukunft
sozialrechtlicher Versicherungsgrundsätze vor dem Hintergrund der
Vorlage des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Die Debatte
darüber, welche Gerichtsinstanzen über die Rechtmäßigkeit der Verträge
entscheiden sollten, greift Prof. Dr. Stephan Rixen (Universität
Kassel) in seinem Konferenzbeitrag auf.
Keine Gewinner, nur
Verlierer macht Dr. Ludger Hubl, Geschäftsführer der Merck dura GmbH,
bei der Entscheidung der Vergabekammer Bund aus: "Zu den Verlierern
gehören zum einen die AOK und möglicherweise weitere Krankenkassen, die
nun keine Rechtsgrundlage mehr haben, um Arzneimittel verbilligt vom
Hersteller zu beziehen; zum anderen die Arzneimittelhersteller und der
Patient, der am Ende die Zeche zahlt." Insbesondere eine Reihe
kleinerer Pharmaunternehmen würde nun in große Bedrängnis geraten.
Manche Hersteller hätten ihre Produktion um ein Vielfaches gesteigert,
um die von der AOK eingeforderte Lieferfähigkeit nach Mitteilung der
beabsichtigten Zuschlagserteilung zu gewährleisten. "Gerade jenen
Unternehmen, die ihre Lieferverpflichtung ernst genommen haben, drohen
jetzt Schäden in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe", so Hubl. Die
Mehrmenge sei nun nicht mehr absetzbar, getätigte Bestellungen nicht
mehr rückgängig zum machen. Hubl sieht eine weitere Gefahr für die
Arzneimittelindustrie: "Es ist derzeit noch nicht absehbar, welche
Konsequenzen das Urteil der Vergabekammer auf politischer Ebene haben
wird." Wenn das Modell Rabattverträge scheitert, sei damit zu rechnen,
dass das Bundesministerium für Gesundheit weitere, weitaus
restriktivere Regelmechanismen einsetzt, um die mit Rabattverträgen
avisierten Einsparziele zu erreichen. Wie sich die Zusammenarbeit
zwischen Krankenkassen und Pharmafirmen künftig gestaltet, beschreibt
Hubl in seinem Konferenzbeitrag.
Weitere Themen: Kartellrecht, Ausschreibungspraxis, Zukunft der Vertragslandschaft und Patientensteuerung
Über
Beschaffungsmaßnahmen von Krankenkassen aus kartellrechtlicher Sicht
informiert Dr. iur. Fabian Pape vom Bundeskartellamt. Einen Einblick in
die Ausschreibungspraxis der Techniker Krankenkasse gewährt Hilde
Tittelbach, Leiterin der Vergabestelle. Dem Thema Ausschreibungen und
integrierte Versorgung widmet sich Klaus Böttcher von der
KKH-Kaufmännische Krankenkasse. Gerhard Kruse, Bereichsleiter
Gesundheitspartnerservice bei der AOK Schleswig-Holstein, vertritt die
Meinung, es werde im Gesundheitswesen einen langsamen, aber sicheren
Konzentrationsprozess geben, den Beteiligte nur durch Kooperationen
überleben können. Auf der EUROFORUM-Konferenz informiert er über
Auswirkungen von erfolgten Ausschreibungen auf die Vertragslandschaft,
die Entwicklung neuer Angebotsstrukturen und Veränderungen für
Patienten und Ärzte. Ein Ausblick darauf, wie sich der Gesundheitsmarkt
verändert, falls Kassen künftig auch Krankenhausleistungen
ausschreiben, rundet das Themenspektrum ab.
Hilfsmittelsektor
Neben
Arzneimittelverträgen stehen die Ausschreibungen im Hilfsmittelsektor
im Mittelpunkt der Veranstaltung. Carla Grienberger vom
IKK-Bundesverband beleuchtet die Ausschreibungssystematik. In einer
Podiumsdiskussion, an der neben Grienberger auch Vertreter der
Deutschen BKK, der rehaVital und des Industrieverbandes Spectaris
teilnehmen, wird nach dem richtigen Weg für Hilfsmittel-Ausschreibungen
gefragt.
Das vollständige Programm ist im Internet abrufbar unter: http://www.euroforum.de/dn-adk08
Frau Romy König
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Fax: +49 (0) 6196/585-310
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EUROFORUM Deutschland GmbH, gegründet 1990, ist eines der führenden Unternehmen für Konferenzen, Seminare, Jahrestagungen und schriftliche Management-Lehrgänge. Seit 1993 ist EUROFORUM Deutschland GmbH Exklusiv-Partner für Handelsblatt-Veranstaltungen, seit 2003 ebenfalls Kooperationspartner für
Konferenzen der WirtschaftsWoche. 2006 haben über 1000 Veranstaltungen in über 30 Themengebieten stattgefunden. Rund 45 000 Teilnehmer besuchten im vergangenen Jahr unsere Veranstaltungen. Der Umsatz lag 2006 bei circa 61 Millionen Euro.