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30.06.2010 - dvb-Presseservice

Ausweitung der Praxisgebühr wäre kontraproduktiv für präventionsorientierte Zahnmedizin

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) stellt sich entschieden gegen alle Pläne zu einer Ausweitung der Praxisgebühr. Für den Vorstand der KZBV erklärte heute dessen Vorsitzender, Dr. Jürgen Fedderwitz: „Es gibt in der zahnmedizinischen Versorgung kein doctor hopping und keine überflüssigen Arztkontakte. Im Gegenteil - wir müssen Anreize setzen, damit die Patienten ein- bis zweimal im Jahr vorsorgeorientiert in die Praxen kommen. Die moderne Zahnmedizin setzt komplett auf Prävention. Die Erfolge dieser Prävention sind sichtbar und haben nicht zu Kostensteigerungen in der GKV geführt. Die meisten Erkrankungen und Zahnschäden können vermieden werden, wenn die Patienten rechtzeitig in die Praxis kommen. Diese Strategie würde komplett unterlaufen, wenn jetzt für jeden Zahnarztbesuch fünf Euro fällig würden“.

Laut Fedderwitz hat der Gesetzgeber die Strategie, schon die Entstehung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten zu verhindern, bisher mit Maßnahmen wie der Einführung des Bonusheftes in der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützt. Zudem sei derzeit eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung pro Kalenderhalbjahr möglich, ohne dass die Praxisgebühr anfalle. Keinesfalls dürfe man hinter diese Regelung zurückfallen. Fedderwitz: „Gerade für Risikopatienten aus sozial schwachen Bevölkerungsgruppen, die ohnehin mehr Karies haben, ist die Gebühr eine Barriere beim Zugang zur Zahnarztpraxis und völlig kontraproduktiv. Am besten wäre es deshalb, sie ganz abzuschaffen.“



Herr Dr. Rainer Kern
Tel.: (030)28 01 79 – 27

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Universitätsstr. 73
50931 Köln
www.kzbv.de

Die KZBV vertritt die Interessen der knapp 56.000 Vertragszahnärzte in Deutschland. Sie ist die Dachorganisation der siebzehn kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die zahnärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Honorierung der Zahnärzte. Mehr Informationen unter www.kzbv.de