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15.01.2007 -
dvb-Presseservice
Auswirkung der IFRS auf die Versicherungsbranche
Die Deloitte-Studie „IFRS-Konzernabschlüsse inländischer Versicherungen“
München/Düsseldorf, 11.
Januar 2007 – Die Anwendung der International Financial Reporting Standards
(IFRS) als verbindliches Regelwerk zur Rechnungslegung wirkt sich
unterschiedlich auf die Bilanzierung von Versicherungsunternehmen aus. Die
Deloitte-Studie zeigt, welche Auswirkungen die unterschiedliche Ausübung von
Wahlrechten nach IFRS auf das Ergebnis und das Eigenkapital untersuchter
Versicherer hat. Nicht zuletzt ist ein Vergleich von IFRS-Konzernabschlüssen
aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausübung von Wahlrechten nur begrenzt
möglich.
„In unserer Studie ‚IFRS-Konzernabschlüsse inländischer Versicherungen’ haben
wir ausgewählte Wahlrechte und Tendenzen innerhalb der
Rechnungslegungspraktiken der Versicherungsunternehmen analysiert“, erläutert
Marc Böhlhoff, Director der Service Line Versicherungen bei Deloitte. „Die
Diskrepanz des Ergebnisses nach IFRS zur zuvor genutzten
Rechnungslegungsmethode reichte bei den untersuchten Versicherern, die erstmalig
IFRS angewendet haben, teilweise von minus neun Prozent bis zu plus 64
Prozent.“
Konzernabschlüsse nach IFRS sind seit dem 31. Dezember 2005 auch für
börsennotierte Unternehmen innerhalb der Versicherungswirtschaft verpflichtend,
und dies hat weitreichende Konsequenzen. Versicherungsunternehmen sind unter
anderem dazu gezwungen, in ihren Konzernabschlüssen Prognosen abzugeben und
entsprechende Prämissen festzulegen. Kapitalerhaltung und Gläubigerschutz
treten mit den IFRS in den Hintergrund, und der Schwerpunkt liegt nun sichtbar
primär auf der Informationsbereitstellung für die Kapitalmärkte.
„Bemerkbar macht sich dies beispielsweise in dem Verbot der Passivierung von
Aufwandsrückstellungen sowie bei der Bilanzierung von Kapitalanlagen zu
Zeitwerten in der Ausweispflicht nicht realisierter Gewinne“, sagt Marc
Böhlhoff.
Die Unterschiede: drei Beispiele aus der
Praxis
Wie gehen deutsche Versicherer mit den neuen Bilanzstandards zum Beispiel bei
der Gliederung der Bilanz, der Bilanzierung von Kapitalanlagen und der
Versicherungstechnik um?
Da es nur begrenzte Vorgaben für die Gliederung der Bilanz gibt, sind der
Umfang und der Detaillierungsgrad sehr unterschiedlich. Bei den Kapitalanlagen
zeigt sich, dass sich nur wenige Versicherungen auf die Mindestkategorisierung
nach IAS 32/39 beschränken. Die Mehrzahl der Unternehmen weist überdies
Grundstücke und Bauten, Anteile an assoziierten Unternehmen, Depotforderungen
sowie sonstige Kapitalanlagen aus.
Festzustellen ist, dass die Kategorie der Kapitalanlagen, die zur jederzeitigen
Veräußerbarkeit gehalten werden, von den Versicherern überwiegend genutzt wird.
Finanzinstrumente, die mit dem Zeitwert angesetzt werden und deren
Wertänderungen erfolgswirksam erfasst werden, sind dagegen von eher untergeordneter
Bedeutung.
Im Rahmen der Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach IFRS 4 wendet die
überwiegende Anzahl der Versicherungen die amerikanischen
Rechnungslegungsvorschriften (US-GAAP) an, während nur eine begrenzte Anzahl
nach handelsrechtlichen Grundsätzen bilanziert.
Neue Standards, neues Ergebnis
Besonders auffällig sind bei Versicherungen, die erstmalig IFRS anwenden, die
Auswirkungen auf Ergebnis und Eigenkapital der Unternehmen. Hier sind zum Teil
erhebliche Differenzen zwischen den einzelnen Versicherungen zu erkennen. So
zeigt sich beim Eigenkapital zweier Rückversicherer eine leicht negative
Veränderung, während ein anderer Versicherer ein Plus von 53,2 Prozent
verzeichnet. Ausschlaggebend für die Eigenkapitalveränderungen ist dabei vor allem
der Bilanzposten „Kapitalanlagen“, der überproportional zum Gesamtergebnis
beiträgt.
Ähnlich bedeutsame Veränderungen durch IFRS können im Hinblick auf das Ergebnis
konstatiert werden. Hier zeigt sich bei der Betrachtung der Jahresüberschüsse
eines Rückversicherers sowie eines Erstversicherers eine umstellungsbedingte
Abweichung in Höhe von minus 9,45 bzw. plus 64,45 Prozent. Bei einem weiteren
Rückversicherer ist hingegen kaum eine Veränderung zu verzeichnen.
Hierbei ist zu beachten, dass Versicherer vor IFRS teilweise nach US-GAAP
bilanziert haben, andere Versicherungen jedoch nach HGB. Die für die
Ergebnisänderungen relevanten Faktoren sind hier unter anderem der Wegfall der
Schwankungs- und Großrisikenrückstellung, die Konsolidierung von Zweckgesellschaften,
Pensionsrückstellungen, ferner die geänderte Bewertung von Immobilien sowie die
abweichende Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte.
„Diese Vielzahl von Unterschieden hat eine zusätzliche wesentliche Auswirkung:
Die Bilanzen der einzelnen Unternehmen lassen sich schlecht miteinander
vergleichen und in Relation setzen“, erklärt Marc Böhlhoff. „Dafür sind zum
einen die unterschiedlichen Standards, die vorher zur Bilanzierung herangezogen
wurden, und zum anderen die vielfältigen Wahlfreiheiten, die die IFRS zurzeit
den Unternehmen lassen, verantwortlich. Eine verbesserte Vergleichbarkeit kann
nach Abschluss der Phase II des Versicherungsprojektes des IASB erwartet
werden.“
Die komplette Studie können Sie hier
herunterladen.
Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rosenheimer Platz 4
81669 München
Deutschland
www.deloitte.com
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Auswirkung-der-IFRS-auf-die-Versicherungsbranche-ps_3443.html