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16.04.2007 - dvb-Presseservice

Auto geklaut

Das Auto ist geklaut! Muss der Eigentümer angeben, dass es für den Wagen mehrere Nachschlüssel gab?

Auf jeden Fall, raten die ARAG Experten. Verschweigt der Versicherte nämlich nach einem Diebstahl seines Fahrzeugs die Fertigung eines Nachschlüssels, so ist der Versicherer auch dann nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer sie nach Fertigung eines Schlüsselgutachtens doch noch einräumt. Das hat das Landgericht Köln entschieden (Az.: 24 O 519/0). In dem Fall hatte ein Versicherungsnehmer in der Schadensmeldung die Frage, ob er einen Nachschlüssel habe fertigen lassen, verneint. Die Assekuranz konnte ihm aber später auf Grund von Kopierspuren an einem der beiden Originalschlüssel nachweisen, dass er gelogen hatte. Das kostete ihn letztlich den Versicherungsschutz.



Frau Brigitta Mehring
Tel.: +49 0211 963 2560
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E-Mail: brigitta.mehring@ARAG.de

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