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11.08.2006 - dvb-Presseservice

Autofahren mit Gips tabu

Wer seine Extremitäten in Gips stecken hat, sollte sich auf Anraten der ARAG Experten davor hüten, ins Auto, aufs Motorrad oder auf den Drahtesel zu steigen. Dann ist zu Fuß gehen - sofern möglich - oder das Nutzen öffentlicher Nahverkehrsmittel angesagt. Natürlich ist es ein Kinderspiel, mit beispielsweise dem linken Gipsbein einen Automatikwagen zu lenken. Aber der Fahrer sollte sich bewusst sein, dass er nur eingeschränkt bewegungsfähig ist und sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden kann. Verursacht man mit dem starren Verband an Arm oder Bein gar einen Unfall, muss der gehndicapte Fahrer damit rechnen, dass der Versicherungsschutz flöten ist. Immerhin handelt man in einem solchen Fall grob fahrlässig. Und auch die so genannte Fahrererlaubnisverordnung besagt, dass im Verkehr nur teilnehmen darf, wer Vorsorge trifft, dass andere nicht gefährdet werden. Für den Gips-Bandagierten bedeutet das: Hände weg vom Lenkrad!



Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
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