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07.11.2006 - dvb-Presseservice

Autofahrer haben wieder die Wahl

Bei Wechsel der Kfz-Versicherung sind gute Bedingungen wichtiger als die Beitragshöhe

Deutschlands Autofahrer haben wieder die Wahl: Bis zum 30. November können sie ihrer alten Kfz-Versicherung kündigen, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. „Bis zum 27. November sollte die Kündigung aber per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg gebracht sein“, empfiehlt der Sprecher des Bundes der Versicherten (BdV), Thorsten Rudnik: „Kündigungen sollten nie ausschließlich per Fax oder E-Mail versendet werden.“

Wer nicht bis Ende dieses Monats gekündigt hat, kann dies dann nur noch nach Regulierung eines Schadensfalls, anlässlich eines Fahrzeugwechsels oder im Falle einer Prämienerhöhung tun. Bei einer Prämienerhöhung ist – so der BdV – unbedingt zu beachten, dass die Kündigung noch innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Erhöhung ausgesprochen werden kann.

Viele achten beim Vergleich von Kfz-Versicherungen vor allem auf einen günstigen Beitrag. „Das kann am Ende ein Fehler sein“, mahnt Thorsten Rudnik: „Gute Bedingungen sind wichtiger als die Beitragshöhe. Stimmen die nicht, kann das die Versicherungsnehmer später trotz günstiger Beiträge im Falle eines Falles teuer zu stehen kommen.“

Bianca Höwe vom BdV hat wichtige Eckpunkte für einen Vergleich zusammengestellt:

  • Die Deckungssumme zur Kfz-Haftpflichtversicherung sollte 100 Millionen Euro betragen.
  • Der Versicherer sollte bei der Kaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten.
  • Sonderausstattungen wie Radio, CD-Wechsler, Navigationsgeräte sollten bis mindestens 3.000 Euro beitragsfrei mitversichert sein.
  • Schäden an einem Neufahrzeug sollten mindestens bis zu sechs Monate nach Erstzulassung zum Neuwert und nicht nur zum Zeitwert ersetzt werden.
  • Über die Wildschadenklausel sollten Schäden durch Tiere aller Art als versichert gelten.
  • In der Kaskoversicherung sollten Schäden an Schläuchen und Verkabelung durch Marderbisse erstattet werden.
  • Wer mit seinem Fahrzeug ins außereuropäische Ausland reist, sollte auf Unterschiede beim räumlichen Geltungsbereich achten.
  • Der in Deutschland für ein Fahrzeug vereinbarte Haftpflichtschutz sollte auch für ein im Ausland gemietetes Fahrzeug gelten (so genannte Mallorca-Police).
  • Positiv zu bewerten ist ein Rabattretter. Dadurch erhöht sich der Beitragssatz nach einem Schadensfall nicht.



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