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03.08.2006 - dvb-Presseservice

Autounfall im Ausland – Andere Länder, andere Sitten

BGV-Tipp: „Nichts unterschreiben was man nicht versteht"

Jedes Jahr sind über 100 000 deutsche Autofahrer im Ausland in Verkehrsunfälle verwickelt. Die Spezialisten für Kfz-Auslandsschäden des Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verbandes, Uwe Eberle und Wolfram Witzel, warnen vor übereilter Unterschrift auf Dokumenten zum Unfallhergang. „Diese haben im europäischen Ausland eine hohe Beweiskraft, spätere Reklamation sind fast unmöglich, so Wolfram Witzel. Der Schaden wird nach dem sog. Tatortprinzip reguliert. Es gilt das Recht des Landes, indem sich der Unfall ereignet. Dies kann durch die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zu reduzierten Ansprüchen führen. Uwe Eberle rät deshalb: „Die Beweise sollte der Geschädigte selbst festhalten. Notieren Sie zuerst das Autokennzeichen des Schädigers, den Namen des Fahrers, und die Versicherungsgesellschaft (in Frankreich und Italien findet man den Versicherungsnachweis oft an der Frontscheibe) und skizzieren den Schadenhergang. Machen Sie von der Unfallstelle und den Schäden am Fahrzeug Fotos. Achten Sie bei Unfallzeugen darauf, dass die Aussage eines Familienangehörigen nur geringe Beweiskraft besitzt. Melden Sie den Schaden zur Sicherheit unverzüglich Ihrer Gesellschaft“. Um die Schadenregulierung bei einem Unfall innerhalb Europas der EU zu erleichtern, können die Ansprüche nach dem Urlaub beim Verein Deutsches Büro Grüne Karte angemeldet werden. Die Telefonnummer ist auf der „Grünen Karte“ vermerkt. Dort wird Ihnen der Deutsche Korrespondenzpartner der ausländischen Versicherung genannt. Die Ansprüche müssen selbst gestellt werden. „Man muss sich auf lange Schadenregulierungszeiten einrichten, so Wolfram Witzel. Deshalb sollte das eigene Risiko gut abgesichert sein“. Für den Fall, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, bringt ein Auslandsschutzbrief zusätzliche Sicherheit. Eine Rechtsschutzversicherung hilft, seine Interessen von einem Anwalt vertreten zu lassen. Einen Tipp hat Uwe Eberle noch: „Der Reisende sollte sich auch über neue Verkehrs- und Verhaltensregeln bei einem Unfall im Urlaubsland informieren. So lässt sich eine Urlaubsfahrt ins Ungewisse vermeiden“. Eine kurze Länderinformation finden Sie unter www.bgv.de.



Leitung Unternehmenskommunikation
Frau Roswitha Frank
Tel.: 0721/660-4610
E-Mail: frank.roswitha@bgv.de

Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
Durlacher Allee 56
76131 Karlsruhe
Deutschland
www.bgv.de