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08.08.2006 - dvb-Presseservice

Böse Überraschung für Hinterbliebene

Geld oder andere Vermögenswerte zu erben, kann bisweilen auch enorme Probleme mit sich bringen. Diese Erfahrung mussten die Hinterbliebenen eines Verstorbenen vor dem Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg machen. Denn nach dem Tod des Erblassers hatte die Finanzverwaltung erhebliche Steuerhinterziehungen entdeckt, die der Verschiedene etliche Jahre zuvor begangen hatte. Daraus resultierten offenbar ernorme finanzielle Nachforderungen durch den Fiskus. Die Erben wollten sich allerdings mit den Ansprüchen der Finanzverwaltung nicht abfinden und klagten vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg. Entscheidung unter dem Aktenzeichen 8 K 394/01: Die Hinterbliebenen und Erben müssen die aus einer Steuerhinterziehung resultierenden Forderungen der Finanzverwaltung begleichen. Schließlich sei man Rechtsnachfolger des verstorbenen Erblassers und früheren Hinterziehers.



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