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24.08.2009 - dvb-Presseservice

Bürgerentlastungsgesetz – MÜNCHENER VEREIN nennt konkrete Zahlen

Frühzeitig bietet der MÜNCHENER VEREIN auf seiner Homepage unter www.muenchener-verein.de/Bedarfsrechner einen Bürgerentlastungsgesetz-Rechner. Mit wenigen Eingaben und anonym zeigt dieser Rechner, was die deutlich verbesserte Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge ab 1.1.2010 bringt.

Damit können sich die Kunden des innovativen Generationen-Versicherers selbst ihre individuelle Steuerersparnis errechnen. Vertriebspartner des MÜNCHENER VEREIN sind dadurch ab sofort ihren Kunden gegenüber auskunftsfähig.

Die individuelle Steuerersparnis kann schnell mehrere hundert Euro betragen. Besonders attraktiv ist das Gesetz für Selbstständige und für Familien mit Kindern, da sich nicht nur die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge der "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" erhöhen. Zusätzlich sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflicht-Versicherung auf Höhe der sogenannten Basisabsicherung unbegrenzt steuerlich abziehbar.

Das Bürgerentlastungsgesetz macht das hervorragende Preis/Leistungsverhältnis der Krankenvollversicherungstarife des MÜNCHENER VEREIN für Kunden noch attraktiver.


Weitere Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz erhalten Sie beim Serviceteam des MÜNCHENER VEREIN unter 01802/22 34 44 oder im Internet unter www.muenchener-verein.de.
 



Frau Jana Bohnert
Pressereferentin
Tel.: 0 89 / 51 52 - 11 54
Fax: 089/5152 3425
E-Mail: bohnert.jana@muenchener-verein.de

Münchener Verein Versicherungsgruppe
Pettenkoferstr. 19
80336 München
www.muenchener-verein.de