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18.01.2010 - dvb-Presseservice

Bürgerentlastungsgesetz: In günstigen Zusatzschutz investieren / Schon mit 20 Euro im Monat Zahn- und Krankenhaus-Behandlung verbessern

Das Bürgerentlastungsgesetz ist seit 1. Januar in Kraft und erlaubt es, Beiträge für die Krankenversicherung steuerlich abzusetzen. Arbeitnehmer und Beamte werden mit der ersten  Gehaltsabrechnung in diesem Jahr ein etwas höheres Nettoeinkommen  bekommen. Für Geringverdiener ergeben sich Chancen: Eine  Alleinstehende ohne Kind, die ein Jahresbruttogehalt von 20.000 Euro  bezieht, kann mit einer jährlichen Entlastung in Höhe von 246 Euro  (im Verhältnis zu 2008) rechnen.

"Schon mit rund 20 Euro mehr monatlich im Portmonee kann man sich  eine gute Krankenzusatzversicherung leisten", sagt Hartmut Schmid,  Versicherungsexperte beim Vergleichsportal Aspect Online. Mit einem  Vergleich lässt es sich sparen: Der günstigste Anbieter bei Aspect  Online im Bereich Ergänzungstarif Heilpraktiker, Sehhilfen und  Zahnersatz kostet rund 11 Euro pro Monat, der teuerste 31 Euro*. Da  viele Zahnbehandlungen über die eingeschränkte Regelversorgung  hinausgehen, muss man auch vor höheren Zahnarzt-Rechnungen keine  Sorge haben. Eine Krankenhauszusatzversicherung (Einbettzimmer und  Chefarztbehandlung) ist schon ab rund 28 Euro zu haben*. Diese  Zusatz-Police bietet mehr Privatsphäre und intensivere ärztliche  Betreuung.

Den Vergleich finden Sie hier: http://www.aspect-online.de/krankenzusatzversicherung

*Rechenprofil: Arbeitnehmer, geboren am 12.02.1975, ledig.



Herr Christian Minaty
Tel.: 0821.2 47 47 27
Fax: 0821.2 47 47 88
E-Mail: christian.minaty@aspect-online.de

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