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14.12.2009 - dvb-Presseservice

Bürgerentlastungsgesetz: Privat Versicherte müssen Bescheinigung einreichen

Genau wie gesetzlich Krankenversicherte profitieren auch privat Versicherte ab Januar 2010 von der steuerlichen Absetzbarkeit ihrer Beiträge. Um Steuern zu sparen, müssen sie eine Bescheinigung des Versicherers beim Arbeitgeber einreichen

Nach dem zum 1. Januar 2010 in Kraft tretenden Bürgerentlastungsgesetz können Steuerzahler ab Jahresbeginn ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung von der Steuer absetzen. Bei gesetzlich wie privat Versicherten erkennt das Finanzamt dann die Kosten für eine Grundabsicherung in der Krankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung komplett an. Die zusätzliche Liquidität steht Steuerzahlern grundsätzlich direkt zur Verfügung: Sie bekommen die Ersparnis ab Januar im Rahmen ihrer monatlichen Lohnabrechnung ausgezahlt.

Tipp: Während gesetzlich Versicherte nicht aktiv werden müssen, erhalten privat Versicherte bis zum Jahresende eine Bescheinigung ihres Versicherers. Diese müssen sie lediglich bei ihrem Arbeitgeber einreichen, weiteren Aufwand haben sie nicht. Hintergrund für dieses Verfahren ist, dass bei Privatversicherten Mehrleistungen wie beispielsweise Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung nicht steuerlich anerkannt werden. Diese Mehrleistungen werden in der Arbeitgeberbescheinigung ausgewiesen.

Insgesamt bedeutet das Bürgerentlastungsgesetz für nahezu alle Steuerzahler eine Entlastung. Die Höhe richtet sich nach Einkommen und Steuerklasse. Wie Versicherte die zusätzliche Liquidität am besten verwenden, hängt von ihrer individuellen Situation ab. „Besonders interessant ist es aber, in eine geförderte Altersvorsorge zu investieren“, sagt Muhyddin Suleiman, Vorstand bei MLP. „Denn dank der staatlichen Förderung kann der Verbraucher dadurch seinen Sparbeitrag deutlich erhöhen.“



Herr Frank Heinemann
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