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21.12.2007 -
dvb-Presseservice
Böller – aber sicher!
Das sanfte „Oh du Fröhliche“ ist gerade erst verklungen, da kracht und
knallt es auf unseren Straßen. Doch keine Angst: Dies sind lediglich jene
Zeitgenossen, die ihre Vorfreude auf das kommende Jahr mithilfe verschiedener
Böller und Kracher zum Ausdruck bringen wollen. Allerdings sind diese
Feuerwerkskörper nicht völlig ungefährlich. Deshalb unterliegt ihr Verkauf und
ihr Gebrauch strengen Richtlinien.
Der Kauf von Feuerwerkskörpern
In Deutschland erhältliche Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für
Materialforschung und –prüfung zugelassen sein. In den öffentlichen Verkauf
gelangen die Feuerwerkskörper der Klassen I und II. Feuerwerkskörper der Klasse
I (z.B. Knallerbsen, Wunderkerzen, Bengalisches Feuer) dürfen das ganze Jahr
über verkauft werden. Feuerwerkskörper der Klasse II (z.B. Knallfrösche,
China-Böller, Leuchtraketen) dürfen ohne Genehmigung hingegen in der Zeit vom
01. Januar bis einschließlich 28. Dezember nicht verkauft werden. Ist der 28.
Dezember, wie in diesem Jahr, ein Freitag, so endet das Verkaufsverbot schon
mit Ablauf des 27. Dezember. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass in jedem
Fall Böller, Knaller, Kracher und Raketen der Klasse II ausschließlich an
Personen abgegeben werden dürfen, die älter als 18 Jahre sind. Auch dürfen
diese Produkte nur innerhalb von Verkaufsräumen veräußert werden. Ein Verkauf
aus einem Kiosk oder in Verkaufspassagen ist verboten.
Der sichere Umgang mit Feuerwerkskörpern
Für einen unfallfreien Jahreswechsel sind bestimmte Vorsichtsmaßnahmen in
puncto Böller & Co. unerlässlich. ARAG Experten raten dringend dazu, die
Gebrauchsanweisung zur Abwechslung mal nicht nur genau zu lesen, sondern auch
zu befolgen. Grundsätzlich sollten Feuerwerkskörper eine ausreichend lange
Zündschnur haben und daraufhin überprüft werden, ob sie unbeschädigt sind. Ist
z.B. bei einer Rakete der Führungsstab gebrochen und angeknackst – Hände weg!
Zum Starten sollte der Stab in eine Flasche oder beispielsweise ins Gras oder
einen Schneehaufen gesteckt werden. Wer’s laut mag und auf den kostspieligen
Krach nicht verzichten möchte: Nach dem Zünden schnell werfen und zwar nicht in
Richtung Zuschauer. Hierbei weisen die ARAG Experten jedoch darauf hin, dass
auch der Zuschauer bei einem Silvester-Feuerwerk gewisse Risiken eingeht, die
er im Zweifelsfall selbst zu tragen hat.
Feuerwerkskörpern sicher aufbewahren
Nicht nur beim Vertrieb und beim Gebrauch von Feuerwerkskörpern soll die
Sicherheit an erster Stelle stehen. Silvester-Böller müssen auch sicher vor
Kindern aufbewahrt werden. Anderenfalls können Eltern für die Folgen einer
unsachgemäßen Knallerei verantwortlich gemacht werden. Die ARAG Experten
verweisen auf einen Fall, in dem ein elfjähriges Mädchen ein Knalltrauma und
einen vorübergehenden Gehörschaden durch Silvesterböller erlitt, die ihr ein
13-Jähriger nachgeworfen hatte. Die Richter verurteilten die Mutter des Jungen
zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von rund 1.000 Euro, weil sie ihrer
Aufsichtspflicht nur unzureichend nachgekommen war. Die Frau hatte die gut zehn
Zentimeter langen Knaller zwar in ihrer Wohnung versteckt, der Sohn hatte diese
aber trotzdem gefunden. Der Junge selbst hatte die Anschuldigungen zwar
bestritten. Das Gericht sah die Vorwürfe aber durch Augenzeugen und den
Klinikaufenthalt des Mädchens hinreichend belegt. Nach Ansicht der Richter
hätte die Mutter des kleinen Sprengmeisters deutlicher und bestimmter auf eine
sichere Verwahrung hinwirken und die Knaller notfalls wieder aus der Wohnung
bringen müssen, insbesondere da die Feuerwerkskörper teilweise für Jugendliche
unter 18 Jahren verboten waren (LG München, Az.: 31 S 23681/00).
Silvester darf es laut werden
Wer den Jahreswechsel ruhig und beschaulich verbringen möchte, sollte besser
Urlaub auf einer einsamen Insel machen. Zum Neuen Jahr hat die Tradition
nämlich Vorrang vor nächtlicher Ruhe. Da das Abbrennen von Feuerwerkskörpern
zum Neuen Jahr ein alter Brauch ist, der zudem von den meisten Menschen freudig
begangen wird, muss die lärmempfindliche Minderheit sowohl den Krach von
Böllern und Co. als auch von feiernden Nachbarn in der Silvesternacht dulden –
bis zwei Uhr nachts darf der Trubel gut und gerne dauern. Etwas anders ist die
Sachlage allerdings eine Woche früher. Der beschauliche Heiligabend im Kreise
der Familie kommt bei jungen Leuten zwar immer mehr aus der Modeund muss der
Christmas-Fete mit hämmernden Techno-Versionen von „Jingle Bells“ und „Oh
Tannenbaum“ weichen. Der 24. Dezember wird aber von den Ordnungshütern immer
noch als Fest der Besinnlichkeit und Ruhe verstanden. Daher ist um 22 Uhr
Schluss mit lustig, wenn Nachbarn sich gestört fühlen können.
Frau Brigitta Mehring
Fachpresse / Kunden PR
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E-Mail: brigitta.mehring@ARAG.de
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Der ARAG Konzern ist der international anerkannte unabhängige Partner für Recht und Schutz. Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Mit rund 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet das Unternehmen ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 1,3 Milliarden �. Außerhalb
Deutschlands ist die ARAG in den USA und weiteren elf europäischen Ländern für ihre Kunden aktiv. Auf dem US-amerikanischen Rechtsschutzmarkt nimmt die Gesellschaft heute eine Spitzenposition ein. Darüber hinaus ist der ARAG Konzern in Spanien und Italien mit seinen Rechtsschutzprodukten
Marktführer.
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/B%F6ller-8211-aber-sicher-ps_7183.html