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05.07.2006 - dvb-Presseservice

Bürokratische Mehrbelastung von 800 Millionen Euro

Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge belastet Unternehmen / IHK und NordWestConsult stellen Pilotmessung vor

Die Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge belastet die deutsche Wirtschaft jährlich mit knapp 800 Millionen Euro. Insgesamt ergeben sich bürokratische Lasten durch die Regelung zur Beitragsfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge von rund 1,03 Milliarden Euro. Zu diesem Ergebnis kommt eine Pilotmessung nach dem niederländischen Standardkostenmodell, die die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg und die NordWestConsult GmbH, Bielefeld, heute in Bonn vorgestellt haben. "Wir begrüßen deshalb die Ankündigung des Bundesarbeitsministeriums, die Abrechnung der Beiträge wieder zu vereinfachen", sagte Dr. Ernst Franceschini, Präsident der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Demnach sollen die Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, für die Zahlung der voraussichtlichen Beitragsschuld des laufenden Monats auf das Rechnungsergebnis des Vormonats abstellen zu können.

Seit der Vorverlegung der Beitragsfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab 1. Januar 2006 müssen die Unternehmen ihre Beitragsnachweise bereits mehrere Tage vor Monatsende melden. Insbesondere in Branchen mit schwankenden Bezügen und Bezahlung auf Stundenlohnbasis wie Gastronomie, Hotellerie, Einzelhandel, dem Baugewerbe und dem verarbeitenden Gewerbe steht der endgültige Lohn vor dem Monatsende noch gar nicht fest. Die seit Januar geltende Regelung bedeutet deshalb in vielen Fällen, dass zunächst eine aufwändige Schätzung der voraussichtlichen Beitragshöhe erforderlich ist. Darüber hat es im Vorfeld der gesetzlichen Regelung im vergangenen Jahr scharfe Auseinandersetzungen zwischen der Wirtschaft und der alten Bundesregierung gegeben. "Um die heftig geführte Diskussion zu versachlichen, hat sich die IHK Bonn/Rhein-Sieg entschlossen, die aufgrund der Neuregelung entstehenden zusätzlichen Informationskosten für die Unternehmen nach dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Standardkosten-Modell messen zu lassen", so Michael Swoboda, Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Mit der Messung wurden die Bielefelder Beratungsfirma NordWestConsult und der Niederländische Marktführer SIRA Consulting beauftragt, die bereits erste Pilotmessungen in Deutschland nach dem Standardkosten-Modell erfolgreich durchgeführt haben.

"Aus dem direkten Vergleich der administrativen Belastungen der Regelung der Beitragsfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge nach altem und nach neuem Recht wird deutlich, dass das neue Verfahren für einen überwiegenden Teil der insgesamt rund 1,9 Millionen Unternehmen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten deutliche Mehrbelastungen verursacht, während ein Teil der Unternehmen durch das neue Recht keine zusätzlichen administrativen Belastungen erfährt", erläuterte Dr. Helmut Kauther, Geschäftsführer der NordWestConsult GmbH, das Ergebnis der Bürokratiekostenmessung. Für die rund 450.000 Unternehmen, die die Lohn- und Gehaltsabrechnung intern und damit die Meldung der Beitragsnachweise selber vornehmen, habe die Neuregelung keinen signifikanten bürokratischen Mehraufwand. Die rund 630.000 Unternehmen, die ausschließlich oder teilweise variable Arbeitsentgelte zahlen, haben eine Mehrbelastung von rund 445 Millionen Euro. Für die rund 820.000 Unternehmen, die die Löhne und Gehälter über ihren Steuerberater berechnen und erstellen lassen sowie die Meldung der Beitragsnachweise durch Steuerberater vornehmen, fällt eine bürokratische Mehrbelastung bei den Steuerberatern von fast 195 Millionen Euro an. Bezieht man nach dem niederländischen Standardkosten-Modell Gemeinkosten von 25 Prozent mit ein, so ergeben sich insgesamt administrative Lasten durch die Regelung zur Beitragsfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge von rund 1,03 Milliarden Euro, davon eine administrative Mehrbelastung der deutschen Wirtschaft durch Informationspflichten durch die neue Regelung mit einer Gesamtsumme von knapp 800 Millionen Euro pro Jahr.



Herr Michael Pieck
Tel.: (0228) 2284-130
Fax: (0228) 2284-124
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