BAI befürwortet Änderungsvorschläge zur AIFM-Richtlinie – Berichterstatter des EU-Parlaments Gauzès beweist Sachverstand und Pragmatismus
Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), die Interessenvertretung der im Bereich Alternative Investments (u.a. Hedgefonds, Private Equity, Rohstoffe) engagierten Marktteilnehmer,
begrüßt die vom Berichterstatter des Europaparlaments vorgelegten Änderungsvorschläge betreffend den Richtlinienentwurf für „Alternative Investment Fund Manager“.
„Herr Gauzès hat Sachverstand und Pragmatismus bewiesen. Nachdem auch die schwedische Ratspräsidentschaft in Aktionismus zu verfallen schien und in kürzester Zeit immer neue Änderungs- und
Kompromissvorschläge unterbreitete, die oftmals nicht ausgereift waren, hat Herr Gauzès die Branche, aber auch Aufsichtsbehörden und Investoren konsultiert, um sich umfassend zu informieren. Die jetzt
vorgelegten Änderungen erscheinen ausgewogen, und zwar für alle Beteiligten“ erklärte Frank Dornseifer, Geschäftsführer Recht und Policy des BAI. „Aufsichtsbehörden bekommen erforderliche Aufsichts-
und Eingriffsbefugnisse, Investoren werden hinreichend geschützt, aber nicht bevormundet, insbesondere können sie weiterhin in Drittstaaten investieren, auch wenn es dafür gewisse Voraussetzungen zu
erfüllen gilt“ fügte er hinzu.
Die Änderungsvorschläge von Herrn Gauzès greifen auch grundlegende Petiten des BAI auf. „Wir haben abgestufte Aufsichtsanforderungen für kleinere Manager gefordert. Diese sind insbesondere dann
wichtig, wenn – wie nun vorgeschlagen - die Ausnahmetatbestände reduziert werden. Ansonsten wird der Markteintritt erschwert“ erläuterte Dornseifer: „Auch die Diskriminierung des Geschäftsmodells
‚Private Equity’ wird in weiten Teilen behoben. Der Entwurf der EU Kommission statuierte einseitig umfassende Offenlegungspflichten für PE-Fonds und übersah dabei, dass auch andere Marktteilnehmer
Unternehmensbeteiligungen erwerben, die aber nicht von diesen Vorgaben erfasst gewesen wären“ betonte Dornseifer.
„Aber auch in technischen Details bedeutet der Entwurf einen Fortschritt: Prime- Broker-Aktivitäten zum Beispiel werden nunmehr – wie vom BAI gefordert – ausdrücklich behandelt. Zudem gibt es
eine gegenseitige Anerkennung der Erlaubnisverfahren nach UCITS und AIFM, auch darauf haben wir hingewiesen“ erläuterte Dornseifer. „Selbst die Idee der Festlegung von Leverage-Limits durch den
Manager selbst hat einen gewissen Charme. In der Praxis findet man dies ohnehin vielfach. Denn es geht um eine offene Kommunikation mit den Investoren, damit diese eine Risikoeinschätzung vornehmen
können. Vor diesem Hintergrund dürfte dieses Verfahren auch gegenüber den Aufsichtsbehörden praktikabel sein“ sagte Dornseifer.
Achim Pütz, 1. Vorsitzender des BAI, ergänzte: „Wir sind zuversichtlich, dass wir auf Basis dieses Entwurfs eine sachgerechte Regulierung von Alternativen Investmentfonds erreichen werden“.
Herr Frank Dornseifer
Geschäftsführer Recht und Policy
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BAI Bundesverband Alternative Investments e.V.
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Deutschland
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Der Bundesverband Alternative Investments e. V. (BAI) ist die zentrale Interessenvertretung der Alternative Investment-Branche in Deutschland. Er hat es sich zur satzungsmäßigen Aufgabe gemacht, insbesondere den Bekanntheitsgrad von alternativen Anlagestrategien als Assetklasse sowie deren
Verständnis in der Öffentlichkeit zu steigern. Er führt den Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern sowie den zuständigen Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus pflegt er den Austausch mit nationalen und internationalen Organisationen und Verbänden. Der Verband verfolgt das Ziel, gesetzliche
Reformen sowie eine Rechtsfortbildung im Interesse der Mitglieder und deren Anleger zu erreichen und damit attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Anlage in Alternative Investments zu schaffen. Der Kreis der BAI-Mitglieder, die sich aus allen Bereichen des
professionellen Alternative Investments Geschäfts rekrutieren, ist zwischenzeitlich auf über 125 Unternehmen und Personen angewachsen, mit steigender Tendenz.