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15.07.2011 - dvb-Presseservice

BAI befürwortet Haircuts bei Staatsanleihen und schlägt dynamische Eigenmittelunterlegung für Banken und Versicherungen bei Anlagen in Staatsanleihen vor

Für den Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), die Interessenvertretung der im Bereich Alternative Investments (u.a. Hedgefonds, Private Equity, Rohstoffe) engagierten Marktteilnehmer, ist die Debatte über einen teilweisen Verzicht von Gläubigern von Staatsanleihen – sog. Haircut – im Kontext der Umschuldung einzelner europäischer Staaten folgerichtig; ein solcher Schritt erfordert aber gleichzeitig weit reichende Änderungen im aufsichtsrechtlichen Regelwerk für Banken, Versicherungen und Investmentfonds.

Frank Dornseifer, Geschäftsführer Recht und Policy des BAI, stellt hierzu fest: „Wie schon bei Russland oder Argentinien hat sich auch bei EU-Staaten bewahrheitet, dass Staatsanleihen keine risikolosen Anlagen sind. Der BAI weist schon seit langem darauf hin, dass diese Annahme überholt ist und es daher dringend erforderlich ist, dass alternative Anlageklassen und –Strategien wie Hedgefonds, Private Equity, Infrastruktur oder Rohstoffe einen höheren Stellenwert in den Portfolios institutioneller Investoren erhalten“. Aus Sicht des BAI haben jedoch auch Politik und Aufsicht durch einschlägige Regelwerke wie Basel, Solvency oder OGAW dazu beigetragen, dass Banken, Versicherungen und Investmentfonds verstärkt in traditionelle Anlageklassen wie eben Staatsanleihen investiert haben, was sich nunmehr erneut als gravierender Nachteil erweist. Unter Solvency II z.B. müssten zukünftig Versicherungsunternehmen für Anlagen in Anleihen von EU-Staaten keine Eigenmittel vorhalten, während z.B. Anlagen in Hedgefonds oder Private Equity grundsätzlich mit 49% Eigenmitteln unterlegt werden müssten. Und die europäische Investmentrichtlinie OGAW erlaubt Fondsmanagern von Publikumsfonds das gesamte Fondsvermögen in Staatsanleihen zu investieren, während Anlagen in andere Assetklassen stark beschränkt sind.

Eine unvermeidliche Konsequenz der Verlustbeteiligung von Gläubigern ist nach Auffassung des BAI allerdings, dass dann auch die regulatorischen Vorgaben für Banken, Versicherungen und Investmentfonds für derartige Anlagen angepasst werden müssten. Versicherungen z.B. müssten somit beim Erwerb von Staatsanleihen entsprechend dem Ausfall – bzw. Verlustrisiko risikogewichtet Eigenmittel unterlegen. Der BAI schlägt hierzu eine dynamische Eigenmittelunterlegung vor, also dass mit zunehmenden Anlagevolumen auch die Eigenmittelanforderungen steigen. Dr. Dirk Söhnholz, stellvertretender Vorstandvorsitzender des BAI, erläutert diesen Vorschlag wie folgt: „Es macht einfach keinen Sinn, vom ersten Euro an, der investiert ist, sofort eine Eigenmittelunterlegung von z.B. 10, 20 oder 30 Prozent zu fordern. Die volle Eigenmittelunterlegung sollte erst dann notwendig sein, wenn bestimmte Anlagevolumina oder Anteile am Gesamtportfolio erreicht sind. Dieser proportionale Ansatz dürfte aber nicht nur für Staatsanleihen sachgerecht sein und sollte daher auch für andere Anlageklassen überdacht werden.“



Herr Frank Dornseifer
Geschäftsführer Recht und Policy
Tel.: +49 228-96987-15
Fax: +49 228-96987-90
E-Mail: dornseifer@bvai.de

BAI Bundesverband Alternative Investments e.V.
Poppelsdorfer Allee 106
53115 Bonn
Deutschland
http://www.bvai.de/

Der Bundesverband Alternative Investments e. V. (BAI) ist die zentrale Interessenvertretung der Alternative Investment-Branche in Deutschland. Der Verband versteht sich dabei als Katalysator zwischen professionellen deutschen Investoren und den besten Anbietern von Alternative Investment Produkten weltweit. Er setzt sich dafür ein, dass deutsche institutionelle bzw. professionelle Investoren ihre Kapitalanlage im Hinblick auf so genannte „Alternative Investments“ einfacher und besser diversifizieren können, insbesondere im Hinblick auf die langfristige Sicherung der deutschen Altersvorsorge. Zu den satzungsmäßigen Aufgaben des BAI gehört insbesondere die Steigerung des Bekanntheitsgrades von alternativen Anlagestrategien und die Verbesserung deren Verständnis in der Öffentlichkeit. Der BAI führt den Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern sowie den zuständigen Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus pflegt der Verband den Austausch mit nationalen und internationalen Organisationen und Verbänden. Er verfolgt das Ziel, gesetzliche Reformen sowie eine Rechtsfortbildung im Interesse der Mitglieder und deren Anleger zu erreichen und damit attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Anlage in Alternative Investments zu schaffen. Der Kreis der BAI-Mitglieder, die sich aus allen Bereichen des professionellen Alternative Investments Geschäfts rekrutieren, ist zwischenzeitlich auf 126 Unternehmen und Personen angewachsen.