BAI begrüßt EU-Konsultation zur Regulierung von Leerverkäufen - deutscher Gesetzentwurf ist ineffizient und wettbewerbsverzerrend
Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), die Interessenvertretung der im Bereich Alternative Investments (u.a. Hedgefonds, Private Equity, Rohstoffe) engagierten Marktteilnehmer,
begrüßt die von der EU-Kommission gestartete Konsultation zur Regulierung von Leerverkäufen. Gerade mit Blick auf diese Konsultation äußerte der BAI in der gestrigen Anhörung des Finanzausschusses
Bedenken gegen den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte.
„Ein nationaler Alleingang führt zu Ausweichverhalten und ist wettbewerbsverzerrend. Gerade mit Blick auf die Konsultation der EU-Kommission zu Leerverkäufen haben wir in der gestrigen Anhörung
vor den Mitgliedern des Finanzausschusses dafür plädiert, dass der Erkenntnisgewinn dieser Konsultation für das weitere Gesetzgebungsvorhaben genutzt werden sollte, zumal in der Konsultation auch
genau die Themen angesprochen werden, die vorliegend von Interesse sind“ erklärte Frank Dornseifer, Geschäftsführer Recht und Policy beim BAI. „Was ist damit gewonnen, wenn Deutschland jetzt ein
Gesetzt verabschiedet, das möglicherweise schon in wenigen Monaten im Hinblick auf eine EU- Regulierung wieder geändert werden muss?“ fragte er weiter und konstatiert: „Die Halbwertszeit des Gesetzes
dürfte sehr gering sein.“
In der Anhörung des Finanzausschusses hat der BAI deutlich gemacht, dass der Ansatz des Gesetzes, nämlich der BaFin wichtige Informationen über Leerverkaufsaktivitäten zur Verfügung zu stellen,
damit diese analysiert, marktmissbräuchliches Verhalten sanktioniert und bei möglichen Gefahren für die Finanzmarktstabilität entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden können, vollkommen legitim
ist und vom BAI unterstützt wird. Gleichzeitig hat der BAI aber auch deutliche Bedenken gegen die geplanten Veröffentlichung von Inhaber und Höhe von Leerverkaufspositionen im Bundesanzeiger geäußert
und für eine anonymisiert und aggregierte Veröffentlichung plädiert, wie sie derzeit nicht nur die BaFin, sondern auch andere ausländische Aufsichtsbehörden vornehmen. „Wir haben deutlich gemacht,
dass diese Maßnahme zu einem signifikanten Verlust an Liquidität an den Wertpapiermärkten führen wird, mit weit reichenden Folgen für Handelsvolumina, eine effiziente Preisfindung und
Wertpapierleihgeschäfte“ erläuterte Dornseifer.
„Auch die Definition des ungedeckten Leerverkaufs ist ein Thema, bei dem wir Nachbesserungsbedarf sehen. Die Definition muss praxisgerechter ausgestaltet werden und sowohl das
Konsultationspapier der EU-Kommission, als auch Regelungsansätze der SEC können hier als Vorlage dienen“ erklärte Dornseifer weiter und schließt: „Die gestrige Anhörung hat gezeigt, wie wichtig das
Thema ist, allerdings auch, dass hier noch viele Missverständnisse und Vorurteile herrschen. Wir hoffen einen Beitrag dazu geleistet zu haben, dass die Debatte versachlicht wird und dieses Gesetz
nicht vorschnell auf den Weg gebracht wird und schließlich, dass die Bedenken, die auf breiter Basis aus Wissenschaft und Industrie vorgetragen wurden, Berücksichtigung finden werden. Wir dürfen den
Finanzplatz Deutschland nicht isolieren.“
Herr Frank Dornseifer
Geschäftsführer Recht und Policy
Tel.: +49 228-96987-15
Fax: +49 228-96987-90
E-Mail: dornseifer@bvai.de
BAI Bundesverband Alternative Investments e.V.
Poppelsdorfer Allee 106
53115 Bonn
Deutschland
http://www.bvai.de/
Der Bundesverband Alternative Investments e. V. (BAI) ist die zentrale Interessenvertretung der Alternative Investment-Branche in Deutschland. Er hat es sich zur satzungsmäßigen Aufgabe gemacht, insbesondere den Bekanntheitsgrad von alternativen Anlagestrategien als Assetklasse sowie deren
Verständnis in der Öffentlichkeit zu steigern. Er führt den Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern sowie den zuständigen Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus pflegt er den Austausch mit nationalen und internationalen Organisationen und Verbänden. Der Verband verfolgt das Ziel, gesetzliche
Reformen sowie eine Rechtsfortbildung im Interesse der Mitglieder und deren Anleger zu erreichen und damit attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Anlage in Alternative Investments zu schaffen. Der Kreis der BAI-Mitglieder, die sich aus allen Bereichen des
professionellen Alternative Investments Geschäfts rekrutieren, ist zwischenzeitlich auf über 125 Unternehmen und Personen angewachsen, mit steigender Tendenz.