Anzeige
04.05.2010 - dvb-Presseservice

BAI bemängelt Alleingang des Finanzministeriums bei der Regulierung von Leerverkäufen – europäisches Konzept sollte Vorrang haben

Als vorschnell bewertet der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), die Interessenvertretung der im Bereich Alternative Investments (u.a. Hedgefonds, Private Equity, Rohstoffe) engagierten Marktteilnehmer, die geplanten Regelungen zu Leerverkäufen im heute vorgestellten Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts.

Nachdem der BAI bereits im Jahr 2008 in einem Positionspapier größere Transparenz bei Leerverkäufen gefordert hatte und der Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden CESR im März entsprechende Vorschläge zur Offenlegung von Leerverkaufspositionen vorgestellt hatte, präsentierte das Bundesfinanzministerium heute eigene Vorschläge, denen die Branche durchaus mit Bedenken begegnet.

„Wir haben die CESR-Vorschläge von Anfang März für ein gesamteuropäisches Transparenzsystem für Netto-Leerverkaufspositionen im Grundsatz begrüßt, auch wenn wir eine nicht-anonymisierte Veröffentlichung der Positionen oberhalb der 0,5 % Schwelle weiterhin als äußerst kritisch ansehen. Hier ist der derzeitige BaFin-Ansatz, der eine anonymisierte Veröffentlichung vorsieht, angemessener“ stellt Frank Dornseifer, Geschäftsführer Recht und Policy beim BAI, fest und erläutert weiter: „Auf Basis der CESR-Vorschläge stimmt die EU-Kommission derzeit das weitere Vorgehen zu Leerverkäufen ab, und voraussichtlich im Herbst soll auch ein Richtlinienentwurf präsentiert werden. Warum das Bundesfinanzministerium vor diesem Hintergrund vorab noch einen eigenen Entwurf auf den Weg bringen will, überrascht. Denn es handelt sich nicht um ein rein nationales Thema, so dass einmal mehr ein gemeinsames Handeln der europäischen Staaten gefordert ist. Gegebenenfalls will Berlin mit dem Entwurf ein politisches Signal an die anderen Mitgliedstaaten senden, dass man zu keinen Kompromissen bereit ist.“

Im Hinblick auf das geplante Verbot ungedeckter Leerverkäufe konstatiert Dornseifer: “Während sich das Finanzministerium bei der Offenlegung der Leerverkaufspositionen noch an den CESR-Vorschlägen orientiert, geht man im Hinblick auf ungedeckte Leerverkäufe bewusst darüber hinaus und will diese schlichtweg verbieten. Auch in den USA hat man sich sehr intensiv mit dieser Thematik befasst und die SEC hat erst kürzlich ein neues System zur Regulierung von Leerverkäufen implementiert, welches aber ausdrücklich kein generelles Verbot von ungedeckten Leerverkäufen vorsieht“. Der BAI befürwortet daher ausdrücklich, dass zunächst geprüft wird, ob ein solches Verbot überhaupt sinnvoll ist, oder ob nicht bereits durch die Offenlegungsverpflichtungen Abhilfe geschaffen wird. Ein Verbot sollte die ‚ultima ratio’ sein.

Neue Studien anerkannter Business Schools wie CASS oder EDHEC belegen, dass ein Verbot von Leerverkäufen zum einen Kursverluste nicht stoppt, zum anderen sogar die Markteffizienz verschlechtert. Zudem ist es eine Fehlannahme, dass in der Praxis mehr Aktien leer verkauft würden, als tatsächlich im Umlauf sind. Gerade das wird vom Finanzministerium aber als Grund für das Verbot angeführt. „Ich hoffe, dass ein europäisches Konzept am Ende Vorrang hat und dass die Bereitschaft mitgebracht wird, die Praxis der Leerverkäufe vorurteilsfrei zu diskutieren, bevor ein Gesetz erlassen wird. Leerverkäufe sind für die Märkte zu wichtig, als dass man sie vorschnell unterbindet, oder sie für Marktteilnehmer unattraktiv macht. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass manch eine Fehlentwicklung vermeidbar gewesen wäre, wenn die Märkte frühzeitig auf Leerverkäufer gehört hätten“ hebt Dornseifer weiter hervor.



Herr Frank Dornseifer
Geschäftsführer Recht und Policy
Tel.: +49 228-96987-15
Fax: +49 228-96987-90
E-Mail: dornseifer@bvai.de

BAI Bundesverband Alternative Investments e.V.
Poppelsdorfer Allee 106
53115 Bonn
Deutschland
http://www.bvai.de/

Der Bundesverband Alternative Investments e. V. (BAI) ist die zentrale Interessenvertretung der Alternative Investment-Branche in Deutschland. Er hat es sich zur satzungsmäßigen Aufgabe gemacht, insbesondere den Bekanntheitsgrad von alternativen Anlagestrategien als Assetklasse sowie deren Verständnis in der Öffentlichkeit zu steigern. Er führt den Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern sowie den zuständigen Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus pflegt er den Austausch mit nationalen und internationalen Organisationen und Verbänden. Der Verband verfolgt das Ziel, gesetzliche Reformen sowie eine Rechtsfortbildung im Interesse der Mitglieder und deren Anleger zu erreichen und damit attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Anlage in Alternative Investments zu schaffen. Der Kreis der BAI-Mitglieder, die sich aus allen Bereichen des professionellen Alternative Investments Geschäfts rekrutieren, ist zwischenzeitlich auf über 125 Unternehmen und Personen angewachsen, mit steigender Tendenz.