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02.07.2007 - dvb-Presseservice

BAV: Fortsetzung der Sozialabgabenfreiheit wäre ein konsequenter Schritt

Arbeitsminister Franz Müntefering hat angekündigt, die Förderung bei Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) unverändert über 2009 hinaus fortzusetzen. Damit ist die Grundlage für eine zügige Verbreitung der bAV gelegt.

Die Akzeptanz der betrieblichen Altersversorgung hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Damit sich dieser positive Trend dauerhaft fortsetzt, hatten Experten in den vergangenen Wochen gefordert, die so genannte Entgeltumwandlung dauerhaft von Sozialabgaben zu befreien. Bislang ist per Gesetz festgelegt, dass auf Gehaltsteile, die Arbeitnehmer in eine bAV umwandeln, ab 2009 Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen. Folge wäre eine doppelte Belastung für in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Arbeitnehmer gewesen, da sie sowohl in der Anspar- als auch in der Rentenphase Kassenbeiträge entrichten müssten.

Zuletzt hatte der Mannheimer Professor Dr. Axel Börsch-Supan das geplante Auslaufen der Sozialabgabenfreiheit kritisiert. Wegen Ausweichreaktionen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf andere Versorgungsmodelle erzielten die Sozialsysteme nicht die erwarteten Mehreinnahmen, gleichzeitig dürfte das Gesamtversorgungsniveau in der Bevölkerung niedriger ausfallen, heißt es in der Studie.

Offenbar lenkt nun auch die Politik ein. Jüngst erklärte der zuständige Minister Franz Müntefering, er wolle die Förderung über 2009 hinaus unverändert fortsetzen. „Vor dem Hintergrund, dass es erklärtes Ziel der Regierung ist, den Verbreitungsgrad von privater und betrieblicher Altersversorgung weiter zu steigern, wäre dies ein konsequenter Schritt“, sagt Dr. Harald Huhn, Leiter des Geschäftsbereichs bAV beim Finanzdienstleister MLP.

Von der Sozialabgabenfreiheit profitieren vor allem kleine und mittlere Einkommen. Ein Beispiel (siehe Tabelle): Ein Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von 2.500 Euro wandelt monatlich den Höchstbetrag von 210 Euro seines Gehalts in eine bAV um, beispielsweise in eine Direktversicherung. Dadurch reduziert sich die Bemessungsgrundlage für Steuern und Sozialabgaben auf 2.290 Euro. Unter dem Strich erhält der Arbeitnehmer 1.425 Euro ausgezahlt und investiert gleichzeitig 210 Euro in seine Rente. Gleichzeitig spart der Arbeitgeber Sozialabgaben. Bei einer Beendigung der Sozialabgabenfreiheit in der Ansparphase erhielte der Arbeitnehmer beim gleichem Anlagebetrag nur noch 1.381 Euro - 44 Euro weniger.

Keine Auswirkungen hätte ein Ende der Sozialabgabenfreiheit dagegen für Arbeitnehmer, deren Gehaltsbestandteile zur Entgeltumwandlung über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Denn bei ihnen wird ohnehin der Maximalbetrag von derzeit 5.250 Euro im Monat den Sozialabgaben zugrunde gelegt.

Wie wichtig eine ergänzende Altersvorsorge gerade für kleine und mittlere Einkommen ist, hat jüngst die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) betont. In ihrem Bericht „Renten auf einen Blick“ weisen die Autoren darauf hin, dass in Deutschland mehr als in anderen Ländern die Gefahr der Altersarmut für die unteren Einkommensklassen bestehe. „Auch vor diesem Hintergrund ist die Ankündigung, dass die Entgeltumwandlung sozialabgabenfrei bleibt, zu begrüßen“, sagt Huhn. „Denn die bAV ist ein wichtiges Element eines durchdachten Vorsorgekonzepts.“



Herr Jan Berg
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