BFH-Urteil: Vorsicht bei voreiligen Betreuungsrückstellungen

Ein für einen Versicherungsmakler tätiger Handelsvertreter kann nicht ohne weiteres Rückstellungen für eine nachlaufende Betreuung von Versicherungsverträgen bilden, so ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH).

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