BFH-Urteil zu Bonusprogrammen von Krankenkassen

16.9.2016 – Gesetzlich Krankenversicherte, die von ihrer Krankenkasse Geldleistungen im Rahmen eines Bonusprogramms erhalten, können die Krankenversicherungs-Beiträge trotz allem in voller Höhe als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung gelten ...

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