BFH entscheidet zum Verzicht auf Teilzahlungen in der LV
Verzichtet ein Versicherungsnehmer auf Teilzahlungen im Rahmen einer Lebensversicherung gegen Einmalzahlung, ist kein Zufluss steuerbarer Einnahmen aus Kapitalvermögen gegeben. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil klargestellt.