BGH: Ausschluss "ernstliche Erkrankung" in Kreditversicherung unwirksam

Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen, die "ernstliche Erkrankungen" ausschließt, ist intransparent und daher unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall einer Ratenschutz-Versicherung entschieden.

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