BGH-Urteil: Widerruf einer Vorsorgevollmacht

Bestehen Zweifel, ob eine Vorsorgevollmacht wirksam widerrufen wurde, können die Angelegenheiten des Betroffenen besser durch einen ernannten Betreuer geregelt werden, als von den Bevollmächtigten, da die Vollmacht im Rechtsverkehr nur eingeschränkt ...

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