BGH-Urteil: Wohngebäudeversicherung greift bei Fahrlässigkeit des Mieters

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) muss der Mieter nicht für selbst verschuldete Schäden in der gemieteten Wohnung aufkommen, sollte eine Wohngebäudeversicherung vorhanden sein.

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