BGH-Urteil: bAV-Bezugsberechtigung bei GGF widerrufbar

Die Bezugsberechtigung der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei insolvenzbedingter Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht widerrufbar. Eine Ausnahme bilden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), die Einflussmöglichke ...

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