BGH bestätigt Berliner Kappungsgrenze für Mieten

Der Bundesgerichtshof hat die in Berlin seit Mai 2013 geltende Kappungsgrenze für Mieten heute in einem Urteil bestätigt. Damit dürfen die Bestandsmieten im gesamten Stadtgebiet auch weiterhin maximal um 15 Prozent angehoben werden.

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