BGH erweitert Gestaltungsspielraum unverheirateter Eltern

Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich in einem aktuellen Urteil (XII ZB 693/14 vom 9. März 2016) mit der Leistungsfähigkeit eines zum Elternunterhalt verpflichteten Mannes. Die Entscheidung stärkt die Rechte unverheirateter Paare.

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