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27.03.2007 - dvb-Presseservice

BKK Hoesch beschließt Wahltarife für alle Mitglieder

Einfach, überschaubar, solidarisch

Der Verwaltungsrat der BKK Hoesch hat am
26. März 2007 in seiner Sitzung neue Tarife für Versicherte beschlossen. Grundlage der Beschlüsse ist das sogenannte Wettbewerbsstärkungsgesetz, das zum 1. April 2007 in Kraft tritt. Ziel der Tarife ist es unter anderem, Versicherte durch Prämienzahlungen zu wirtschaftlicherem Verhalten im Zusammenhang mit Gesundheitsleistungen der BKK zu ermuntern.

Zwei Prämien-Tarife hat der Verwaltungsrat der BKK Hoesch am 26. März 2007 beschlossen: den Tarif "Beitragsrückerstattung" und den Tarif "Selbstbehalt", der in drei Stufen wählbar ist. In beiden Tarifen können die Versicherten bis zu 600 EUR Prämie von der BKK Hoesch erhalten.

"Wir haben keine Tarife ausschließlich für Gesunde gemacht", erklärt Rolf Sina, Versichertenvertreter und Vorsitzender des Verwaltungsrates der BKK Hoesch. "Die Solidarität der Starken mit den Schwachen, der Gesunden mit den Kranken wird durch die Prämien nicht ausgehebelt. Im Gegenteil, beide Tarife tragen sich wirtschaftlich selbst. Es gibt keine Quersubvention durch den laufenden Haushalt - das ist Voraussetzung."

"Der Gesetzgeber verschafft uns ab 1. April 2007 neue Möglichkeiten im Wettbewerb, die wir nutzen wollen", erklärt Hartmut Gräber, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates der BKK Hoesch. "Aber wir wollen keinen Tarif-Dschungel mit einer Vielzahl undurchsichtiger Angebote. Daher die klare Beschränkung auf eine einfache und ehrliche Tarifstruktur."

Für alle diejenigen, die die neuen Tarife nicht nutzen wollen, bleibt es bei dem umfassenden Versorgungsangebot der BKK Hoesch zu einem günstigen Beitragssatz von 13,7 Prozent. Dazu gehören auch weiterhin Bonuszahlungen für Gesundheitsbewusste und chronisch Kranke sowie Leistungen der Gesundheitsförderung. Dadurch unterstützt die BKK Hoesch bereits seit einigen Jahren erfolgreich die Bemühungen ihrer Versicherten, sich für die eigene Gesundheit stark zu machen.

Die Beschlüsse des Verwaltungsrates stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt (BVA) als zuständiger Aufsichtsbehörde.



Frau Andrea Hartwig
Tel.: +49 0231 844 3197
Fax: +49 0231 844 6119
E-Mail: Andrea.Hartwig@bkkhoesch.de

BKK Hoesch
Kirchderner Str. 47-49
44145 Dortmund
www.bkkhoesch.de