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15.08.2008 - dvb-Presseservice

BKK: Kompromiss der Bundesregierung zur Kostenaufteilung bei Verwaltungen begrüßt - Versicherte wollen guten Service, effiziente Verwaltungen und günstigen Beitragssatz

An aufgeblähten und teuren Verwaltungsapparaten haben Versicherte gesetzlicher Kassen kein Interesse. Diesen Wünschen sind die Betriebskrankenkassen (BKK) seit Jahren entgegengekommen – mit schlanken Verwaltungen und effizienter Arbeitsorganisation. Das drückt sich in unseren Verwaltungskosten aus, die unter dem Durchschnitt anderer gesetzlicher Krankenkassen liegen. Die BKK gaben pro Versicherten im Jahr 2007 durchschnittlich 98 Euro für ihre Verwaltung aus. Bei den Angestellten-Ersatzkassen waren es 125 Euro, bei der AOK 124 Euro und bei den IKK 102 Euro.

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds verlieren alle Kassen ab 2009 einen großen Teil ihrer Selbstbestimmung: Der Beitragssatz soll einheitlich festgelegt werden und jede Kasse aus dem Fonds Zuweisungen zur medizinischen Versorgung ihrer Versicherten und für den damit verbundenen Verwaltungsaufwand erhalten. Im Entwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) vom 16. Juni 2008 ist vorgesehen, dass es bei der Zuweisung der Verwaltungskosten folgende Aufteilung gibt: 50 Prozent des Zuschlages der Verwaltungskosten orientieren sich an der Versichertenstruktur einer Kasse (Alter, Geschlecht usw.) und die anderen 50 Prozent werden gewichtet nach der Zahl der Versicherten. Diese Regelung ist eine großzügige Kompromisslösung zugunsten von Kassen mit unwirtschaftlichen Verwaltungsapparaten.

Zwischenzeitlich tauchte in der Stellungnahme des Bundesrates zum GKV-OrgWG vom 4. Juli 2008 folgende Abänderung des o. g. Kompromisses auf: 70 Prozent des Zuschlages der Verwaltungskosten sollten sich an der Versichertenstruktur (Alter, Geschlecht usw.) orientieren und die anderen 30 Prozent nach der Zahl der Versicherten gewichtet werden. Solch eine Aufteilung lehnen wir rundweg ab, weil die Effizienz von Verwaltungen hierin nicht gewertet wird. Die Zeche für solche „Geschenke“ der Politik an Großkassen mit kostenintensiven Verwaltungsapparaten würden (wieder einmal) vor allem die BKK-Versicherten zahlen. 

Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Zurückweisung dieses Bundesratsvorschlags in der jüngsten Gegenäußerung der Bundesregierung zum GKV-OrgWG (BT-Drs. 342/08).

Bereits bei dem 50:50-Kompromiss werden Großkassen wie AOK, Barmer oder Bundesknappschaft begünstigt. Vor mehr als zehn Jahren ist von der Politik der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Kassen ausgerufen worden. Seitdem haben viele Versicherte mit den Füßen abgestimmt – sie haben selbst entschieden, wo sie krankenversichert sein möchten. Einige Kassen waren hierbei Gewinner, einige Verlierer: Das ist der Wettbewerb, den die Politik wollte!

Die BKK nahmen und nehmen die wechselwilligen Versicherten anderer Kassen gern auf: Nach wie vor ohne vorherige Prüfung der Krankheitsrisiken oder des Alters, so wie das bei privaten Versicherungen üblich ist. Möchte ein Versicherter eine BKK verlassen, bedauert dies diese Kasse sehr. “Bleibeprämien“ wie bei der Barmer gibt es bei Betriebskrankenkassen allerdings ebenso wenig wie personalintensive Außendienste.



Frau Christine Richter
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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BKK Bundesverband
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Seit über 200 Jahren versichern und versorgen Betriebskrankenkassen Mitarbeiter von Unternehmen und Betrieben – vom Pförtner und der Verkäuferin über den Fließbandarbeiter und kaufmännischen Angestellten bis zur Leitungs- und Vorstandsebene. Seit der Einführung des freien Kassenwahlrechts haben sich immer mehr Menschen für die BKK entschieden. Über 14 Millionen Menschen, einschließlich der Familienversicherten, werden heute von 170 Betriebskrankenkassen versorgt. Damit ist die BKK mit einem Marktanteil von rund 20 Prozent die drittgrößte Kassenart.