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14.04.2011 - dvb-Presseservice

BKK: Reform ärztlicher Bedarfsplanung darf nicht zu „künstlicher Unterversorgung“ führen

Das Vorhaben der Bundesregierung, die ärztlichen Bedarfsplanung zu reformieren, stößt auf Zustimmung der Betriebskrankenkassen. Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes: „Noch nie gab es eine so hohe Ärztedichte wie heute. Dennoch herrscht in weiten Teilen der Bevölkerung – selbst in überversorgten Gebieten – das Gefühl vor, dass es eine Versorgungsknappheit gebe. Für die Ärzte gab es in den letzten Jahren massive Honorarsteigerungen – im Zeitraum von 2007 bis 2010 ganze 17 Prozent. Diese objektiv messbare finanzielle Besserstellung der Ärzte hat die medizinische Versorgung für die Patienten jedoch nicht spürbar verbessert. Die Versicherten brauchen jetzt eine bessere, ortsnahe Versorgung. Die Mittel dafür sind da – sie müssen nur besser verteilt werden!“.

Angesichts des anhaltenden Streites zwischen Bund und Ländern über neue gesundheitspolitische Kompetenzen der Landesministerien fordert der Bundesverband der Betriebskrankenkassen bei einer Reform der Bedarfsplanung, das erprobte wie erfolgreiche Modell der Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen in den Landesausschüssen zu erhalten. Die bisherige Zuständigkeit der Länder im Sinne der Rechtsaufsicht, nach § 90 SGB V, wird von den Betriebskrankenkassen als hinreichend betrachtet. Heinz Kaltenbach: „Neue Beanstandungs- und Initiativrechte der Länder oder sogar das Recht zur Ersatzvornahme würden hingegen einen gravierenden Eingriff in die Selbstverwaltung darstellen, ohne dass mit den neuen Mitwirkungsrechten auch finanzielle Beteiligungen der Länder einhergehen würden.“

Angesichts der Pläne, auf Landesebene künftig stärker von den Bedarfsplanungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses abweichen zu können, warnen die Betriebskrankenkassen davor, diese Öffnungsklausel als Vehikel für die umfassende Einführung kleinräumiger Bedarfsplanung zu nutzen. Heinz Kaltenbach: „Eine kleinräumigere Bedarfsplanung darf allenfalls eine lokale Option sein, um Unterversorgung in speziellen Gebieten – insbesondere in der hausärztlichen Versorgung – entgegenzusteuern. Sie darf nicht dazu missbraucht werden, in den derzeit bereits überversorgten städtischen Gebieten neue Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte zu schaffen. Dies würde nicht nur weitere Überversorgung befördern, sondern auch jegliche Versuche, Niederlassungen in strukturschwachen Gebieten attraktiver zu machen, konterkarieren.“

Skeptisch sehen die Betriebskrankenkassen ebenfalls den von der Regierungskoalition geplanten Strukturfonds, aus dem Anreize zur Niederlassung in unterversorgten Regionen finanziert werden sollen. „Nach Ansicht der Betriebskrankenkassen muss ein solcher Strukturfonds aufwandsneutral umgesetzt werden“, so Heinz Kaltenbach. Die Politik plant jedoch derzeit, dass der Topf zu gleichen Teilen aus der Gesamtvergütung sowie aus zusätzlichen Kassenmitteln getragen werden soll. Heinz Kaltenbach: „Es ist nicht akzeptabel, dass bei dieser Finanzkonstruktion die Verwendung dieser Mittel allein in den Händen der Kassenärztlichen Vereinigungen liegen soll. Bei der Entscheidung, wie diese Mittel verteilt werden, müssen die Krankenkassen die Chance haben mitzusprechen.“



Frau Christine Richter
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