Am 05. Februar 2008 hat das Bundesministerium der Finanzen die Überarbeitung des wohl wichtigsten BMF-Schreibens (vom 17.11.2004) zur betrieblichen Altersversorgung veröffentlicht.
In diesem Schreiben nimmt das BMF auf insgesamt 28 Seiten zu einer Vielzahl von bisherigen Zweifelsfragen Stellung. „Die meisten Ausführungen bestätigen allerdings nur die in Fachkreisen bereits vorgenommenen Interpretationen der Rechtslage und beinhalten keine neuen Überraschungen“, beruhigt Andreas Buttler, Gesellschafter-Geschäftsführer der febs Consulting GmbH, alle verunsicherten Arbeitgeber.
Lediglich im Zusammenhang mit der Portabilität bei alten § 40b-Direktversicherungen enthält das BMF-Schreiben eine deutliche Erleichterung für Arbeitgeber. Bisher musste ein neuer Arbeitgeber in der Regel bereit sein, die bestehende Police mit allen Rechten und Pflichten vom Vorarbeitgeber zu übernehmen, um dem Arbeitnehmer auch zukünftig die steuerfreie Auszahlung der Leistungen sowie die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung zu erhalten. Denn hätte er, z.B. im Rahmen des so genannten Direktversicherungs-Übertragungsabkommens, lediglich das Versorgungskapital vom ehemaligen Arbeitgeber übernommen, so würde die Versicherung steuerlich als Neuzusage behandelt. Damit ist jetzt Schluss.
Im neuen Schreiben erlaubt das BMF eine arbeitsrechtliche Übertragung des Versorgungskapitals, verbunden mit einer Neuzusage beim neuen Arbeitgeber. Trotz arbeitsrechtlicher Neuzusage kann der Arbeitgeber die neu abgeschlossene Police steuerlich wie einen Altvertrag behandeln und weiterhin nach § 40b EStG pauschal versteuern. Und auch die Ablaufleistung bleibt – wie beim alten Vertrag – steuerfrei.
febs Consulting empfiehlt deshalb Arbeitgebern grundsätzlich, alle mitgebrachten 40b-Policen neuer Arbeitnehmer in einem einheitlichen Kollektivvertrag beim Hausversicherer zu führen. „Unsere Erfahrung zeigt, dass hierdurch der Verwaltungsaufwand und die Haftungsrisiken des Arbeitgebers langfristig erheblich reduziert werden können“, begründet febs-Chef Buttler diesen Beratungsansatz.
Frau Petra Heinrich
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