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25.03.2010 - dvb-Presseservice

BMF ermöglicht Reduzierung von GGF-Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz

Im Zusammenhang mit der Einführung des BilMoG wird allgemein davon ausgegan­gen, dass sich Pensionsrückstellungen deutlich erhöhen. Insbesondere bei GGF-Pensi­onszusagen muss das aber nicht sein. Durch richtige Gestaltung und Wahl der geeig­neten Bewertungsmethode lassen sich die handelsrechtlichen Rückstellungen in vielen Fällen sogar reduzieren.

Bisher wurde hierauf meist verzichtet um eine gleichzeitige steuerpflichtige Auflösung der Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz zu vermeiden.

Denn R6 Absatz 20 EStR regelt, dass die handelsrechtliche Rückstellung als steuerliche Obergrenze anzusehen ist. Mit Schreiben vom 12.03.2010 hat das BMF nun mitge­teilt, dass diese Regelung nicht mehr anzuwenden ist. Das BMF-Schreiben ermöglicht damit Gestaltungen zur Reduzierung der handelsrechtlichen Rückstellungen ohne Ein­fluss auf die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Beträge.

Geringere handelsrechtliche Rückstellungen erleichtern die vollständige Saldierung mit Planvermögen, verhindern eine Schwächung des Eigenkapitals und können zu einer erheblichen Verbesserung von Kreditkonditionen führen.

Da die zu treffenden Maßnahmen jeweils von den individuellen Gegebenheiten der einzelnen Zusagen abhängen, unterbreitet febs Consulting GmbH ab sofort im Rahmen des BilMoG-Checks von GGF-Pensionszusagen auch Gestaltungsvorschläge zur Redu­zierung der handelsrechtlichen Rückstellungen.

Dieses und viele weitere steuerliche Fragen werden ausführlich am 28.04.2010 in unserem Seminar

-  „GGF II: Analyse, Sanierung und Auslagerung bestehender GGF-Zusagen“

behandelt. Weitere Informationen zu unseren Seminaren finden Sie unter
http://www.febs-consulting.de/seminare.  



Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
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