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12.01.2006 -
dvb-Presseservice
BMG genehmigt Umzug des AOK-Bundesverbandes
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 10. Januar 2006 der Satzungsänderung des AOK-Bundesverbandes zur Dienstsitzverlegung von Bonn nach Berlin zugestimmt. Die Genehmigung erfolgte nach
gründlicher Prüfung und Feststellung der Wirtschaftlichkeit der Sitzverlegung durch das Ministerium.
Damit kann jetzt der Mietvertrag für den Sitz des AOK-Bundesverbandes in Berlin in Kraft gesetzt werden und der Vermieter kann mit den notwendigen Arbeiten am Gebäude in der Rosenthaler
Straße/Sophienstraße in der Nähe der S-Bahnhaltestelle Hackescher Markt in Berlin-Mitte beginnen.
Hier mietet der AOK-Bundesverband rund 15.000 Quadratmeter Bürofläche zum Preis von 14,22
Euro/qm zzgl. MwSt. Das Gebäude wird bis Frühjahr 2008 bezugsfertig sein, so dass der AOK-Bundesverband ab dem zweiten Halbjahr 2008 in Berlin arbeiten wird. Nach Durchführung eines EU-weiten
Wettbewerbs hatte der Anbieter ArcOp für die Mietimmobilie Rosenthaler Straße/Sophienstraße das beste Preis-Leistungsverhältnis geboten.
Keine umzugsbedingten
Kündigungen
Derzeit arbeiten beim AOK-Bundesverband in Bonn 390 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 60 Beschäftigte von Tochterfirmen. Alle Arbeitsplätze werden nach Berlin
verlegt, es wird keine umzugsbedingten Kündigungen geben. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bietet der AOK-Bundesverband die Weiterbeschäftigung in Berlin an.
Mit dem Personalrat hat
der AOK-Bundesverband bereits 2004 eine Umzugsvereinbarung getroffen, die sich an den Regelungen des Umzugstarifvertrages des Bundes orientiert. Die entsprechenden Regelungen werden den Mitarbeitern
jetzt nach Genehmigung der Satzungsänderung vom Arbeitgeber in der Form einer persönlichen Zusage rechtsverbindlich zugesichert.
Wichtige Punkte sind hier ein Vermittlungsservice in Arbeitsplätze
im Bonner Raum für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die nach verbindlich vereinbarten Kriterien mit dem Umzug eine soziale Härte verbunden wäre, sowie ein Umzugsservice für die Beschäftigten mit
Hilfen bei der Wohnungs- und Haussuche sowie in familiären Angelegenheiten.
Wirtschaftlichkeitsgebot
Auch diese Punkte entsprechen den Regelungen des
Umzugstarifvertrages des Bundes und damit auch im Bereich der Sozialleistungen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Die Wirtschaftlichkeit des Umzuges wird insbesondere bestimmt von künftig wegfallenden
erheblichen Reisekosten und dem Verkauf der Gebäude des AOK-Bundesverbandes in der Kortrijker Straße 1 in Bonn.
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/BMG-genehmigt-Umzug-des-AOK-Bundesverbandes-ps_552.html