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08.05.2006 - dvb-Presseservice

„BMG lässt Ärzte in den neuen Ländern im Stich”

Hartz IV: Politik und Krankenkassen stellen sich quer

„Die Politik verkennt noch immer die Probleme der Vertragsärzte. Das hat die Debatte zu den Hartz-IV-Regelungen erneut gezeigt”, hat Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), gesagt. Die Gespräche zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KBV am 2. Mai wurden ergebnislos abgebrochen. Mit Blick auf die Krankenversicherung bleibt die bisherige Hartz-IV-Regelung unverändert.

Die KBV hatte zuvor einen Ausgleich zu den Hartz-IV-Auswirkungen auf die vertragsärztliche Gesamtvergütung gefordert. Viele von Hartz IV Betroffene sind wegen ihres Ausscheidens aus der Arbeitslosenversicherung über ein Familienmitglied kostenlos mitversichert. Für sie erhalten die Kassenärztlichen Vereinigungen keine Kopfpauschalen von den Krankenkassen. Nach Berechnungen der KBV gehen den niedergelassenen Ärzten somit jährlich etwa 186 Millionen Euro verloren. „Es trifft vor allem die niedergelassenen Ärzte in den neuen Bundesländern. Der Gesetzgeber lässt die Mediziner damit nicht nur finanziell im Stich, sondern trägt sogar zum Ärztemangel bei”, so der KBV-Chef weiter. Allein in Sachsen-Anhalt gehen durch Hartz IV 3,3 Prozent des Budgets für die ambulante Versorgung verloren. Das sind 18,3 Millionen Euro.

Die KBV hält an ihren Forderungen fest. Sie wird nun die Möglichkeit prüfen, diese als bundesmantelvertragliche Regelung über das Schiedsamt geltend zu machen. „So könnten wir auf Bundesebene auch gerichtlich gegen die Folgen der Hartz-IV-Gesetzgebung auf die vertragsärztliche Gesamtvergütung vorgehen”, sagte Köhler.



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