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25.01.2012 - dvb-Presseservice

BNP Paribas Cardif wird Familienpflegezeitversicherer des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Neue Familienpflegezeitversicherung im Rahmen des Familienpflegezeitgesetzes bietet zusätzliche Sicherheit

Am 23. Januar fand eine Veranstaltung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum neuen Familienpflegezeitgesetz statt, an der zahlreiche Vertreter der Presse und von Unternehmen, die die Familienpflegezeit eingeführt haben, teilnahmen. Im Rahmen dieser Veranstaltung erhielten die Teilnehmer die Möglichkeit zu einem intensiven Austausch. Zu den von der Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder eingeladenen Unternehmen gehörte auch BNP Paribas Cardif, die internationale Versicherungsgesellschaft der europäischen Bankengruppe BNP Paribas und weltweiter Marktführer im Bereich der Zahlungsausfallversicherung. Das Unternehmen ist seit dem 01. Januar 2012 der Versicherungspartner für die Gruppenversicherung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) im Rahmen des neuen Familienpflegezeitgesetzes.

David Furtwängler, Hauptbevollmächtigter von BNP Paribas Cardif Deutschland, führt aus: „Mit der Entscheidung für das Familienpflegezeitgesetz wurde ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Pflegesituation in Deutschland unternommen. Wir freuen uns, das Bundesamt mit einer passenden Versicherungslösung darin zu unterstützen. Als Spezialist für Zahlungsausfallversicherungen bringen wir alle erforderlichen Qualifikationen mit. Die Familienpflegezeitversicherung darf bei der Beitragsgestaltung keine Unterscheidung nach Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand enthalten. Darüber hinaus darf eine Familienpflegezeitversicherung keinerlei Risikoprüfungen vorsehen, sodass letztendlich jeder Arbeitnehmer versicherbar ist, wenn er die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit erfüllt. Daneben sieht BNP Paribas Cardif auch keine gesundheitlich bedingten Ausschlüsse vor. Dabei ist der Gruppenversicherungsvertrag mit dem BAFzA für uns nur der erste Schritt. Große Unternehmen können bald mit uns auch eigene Gruppenversicherungsverträge für die Absicherung der Familienpflegezeit abschließen.“

Neues Familienpflegezeitgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten – Absicherung für pflegende Angehörige durch Bundesamt in Kooperation mit BNP Paribas Cardif

Das Familienpflegezeitgesetz ermöglicht es Arbeitnehmern durch eine Verringerung der Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden ihre Angehörigen häuslich zu pflegen. So haben beispielsweise Vollzeitbeschäftigte die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit während der Pflegephase zu halbieren – und das bei einem Gehalt von 75% des bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommens, wobei das Bruttoeinkommen keiner Begrenzung unterliegt. Zum Ausgleich müssen sie nach der Familienpflegezeit, also spätestens nach 24 Monaten, wieder voll arbeiten, erhalten jedoch weiterhin nur 75% des Gehalts, bis das durch den Entgeltvorschuss mit einem negativen Saldo belastete Wertguthaben wieder ausgeglichen ist. Das Bundesamt gewährt den Arbeitgebern über diesen Aufstockungsbetrag ein zinsloses Darlehen.

Bei der Familienpflegezeitversicherung handelt es sich dem Modell nach um eine Pflichtversicherung, für alle, die die Familienpflegezeit nutzen. Mit der Familienpflegezeitversicherung verpflichtet sich BNP Paribas Cardif, im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers eine Einmalleistung in der Höhe zu erbringen, in der das Wertguthaben infolge der Familienpflegezeit noch nicht ausgeglichen ist. Der Versicherungszeitraum umfasst dabei sowohl die Pflegezeit selbst als auch die Zeit der Nachpflegephase bis zum vollständigen Ausgleich des Wertguthabenkontos.

Durch den Abschluss des Gruppenversicherungsvertrages mit BNP Paribas Cardif hat das BAFzA einen sehr einfachen Zugang für die Beschäftigten ermöglicht, die dem Vertrag nur beitreten müssen. Der günstige Beitrag von 1,99 Prozent gerechnet auf den monatlichen Förderungsbetrag ist über die gesamte Versicherungsdauer zu entrichten. Ausgehend von einem monatlichen Förderungsbetrag von 500 Euro beträgt der Beitrag gerade einmal 9,95 Euro monatlich.

Weiterführende Produktinformationen können seit dem 1. Januar 2012 direkt auf der Website des Bundesamtes www.bafza.de oder auf der BNP Paribas Cardif Website http://www.cardif.de/presse/pressekontakt/ abgerufen werden.



Kontakt:
Frau Tatjana Tschacher
Tel.: 0711-82055-108
E-Mail: Tatjana.Tschacher@cardif.com

BNP Paribas Cardif Deutschland
Friolzheimer Straße 6
70499 Stuttgart
www.bnpparibascardif.de

Über BNP Paribas Cardif

BNP Paribas Cardif (www.cardif.de) ist der Lebens-, Sach- und Unfallversicherer der BNP Paribas Gruppe und beschäftigt fast 9.000 Mitarbeiter. BNP Paribas Cardif erzielte im Jahr 2010 Bruttoprämieneinnahmen in Höhe von 25,3 Milliarden Euro und ist einer der 15 größten Versicherer in Europa. Sowohl die Leben- als auch die Nichtlebensparte erhielten ein AA-Rating durch Standard and Poor‘s. BNP Paribas Cardif setzt sich aktiv für vorbildliche Corporate Social Responsibility ein. Das Unternehmen verfügt über ein Programm zur sozialen Verantwortung, fördert die Vielfalt in den Unternehmen („Chancengleichheit am Arbeitsplatz“-Label) und unterstützt die lokale wirtschaftliche Entwicklung in den Märkten, auf denen sie tätig ist.